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Publiziert am 29.10.2021 08:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Kantonsrat

Inwieweit soll der St.Galler Kantonsrat beim Erlass von Verordnungsrecht einbezogen werden? Soll die Regierung bei kantonalen Abstimmungen vom Kantonsrat abweichende Abstimmungsempfehlungen vertreten dürfen? Und sollen Mitglieder der Regierung gleichzeitig der Bundesversammlung angehören dürfen? Diese Fragen zur Gewaltenteilung hat die vorberatende Kommission mit Blick auf drei Nachträge zum Staatsverwaltungsgesetz beraten. Sie beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlagen.

Die Umsetzung von verschiedenen gutgeheissenen parlamentarischen Vorstössen zur Gewaltenteilung soll gemäss Sammelvorlage der Regierung mit drei separaten Nachträgen zum Staatsverwaltungsgesetz erfolgen. Diese hat die vorberatende Kommission unter dem Vorsitz von Cornel Egger, Oberuzwil, beraten.

Beim Verordnungsrecht soll die Regierung verpflichtet werden, dem Kantonsrat im Rahmen von Gesetzesbotschaften auch die Grundzüge des angedachten zugehörigen Verordnungsrechts zu unterbreiten, wenn die Verordnung von erheblicher Bedeutung ist. Die Kommission diskutierte insbesondere, wie weit die Verpflichtung der Regierung gehen soll. Einen Antrag, wonach im Rahmen der Botschaft sämtliches angedachtes Verordnungsrecht vorgelegt werden muss, lehnte die Kommission ab.

Vom Kantonsrat abweichende Abstimmungsempfehlungen bei kantonalen Abstimmungsvorlagen sollen der Regierung inskünftig untersagt sein. Weiter möchte die Kommission allerdings nicht gehen: Einen Antrag, auch einzelnen Regierungsmitgliedern solche abweichenden Abstimmungsempfehlungen zu verbieten, unterstützte sie nicht.

Mit der dritten Vorlage wird die gleichzeitige Mitgliedschaft in Regierung und Bundesversammlung adressiert. Ein solches Doppelmandat ist eine erhebliche Mehrbelastung; somit kann beiden Ämtern kaum ausreichend Rechnung getragen werden. Inskünftig soll das Doppelmandat nur noch für eine begrenzte Zeit bis zum Ende der jeweiligen kantonalen Amtsdauer zulässig sein. Die Kommission spricht sich für eine 12-monatige Höchstdauer aus, die Regierung hatte 18 Monate vorgeschlagen.

Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der kommenden Novembersession 2021 in erster und in der Februarsession 2022 in der zweiten Lesung. Die Botschaft und die Entwürfe der Regierung und der Antrag der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.21.07 / 22.21.08 / 22.21.09 zu finden.