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Publiziert am 27.09.2021 08:04 im Bereich Allgemein
Maiswurzelbohrer auf Blatt

An fünf Fallenstandorten im Rheintal ist in diesem Jahr erneut der Maiswurzelbohrer aufgefunden worden. Der aus Nordamerika stammende Schädling hat grosses Schadenpotenzial und wurde im Rahmen des Monitorings zur Überwachung von Schaderregern bereits in den letzten beiden Jahren im Rheintal entdeckt. Folglich ist der Maisanbau nun wiederum eingeschränkt.

Der Maiswurzelbohrer verursacht bedeutende Schäden. Der Käfer legt im Herbst seine Eier in bestehende oder bereits abgeerntete Maisfelder ab. Die Larven schlüpfen im nächsten Frühjahr/Frühsommer und machen ihren Reifungsfrass, indem sie die Wurzeln der Maispflanze fressen. Dadurch, dass die Larve auf Mais angewiesen ist, lässt sich mit einer Fruchtfolge eine geeignete Bekämpfungsstrategie gegen den Käfer führen. 

Gemäss der Richtlinie des Bundes zur Verhinderung der Ausbreitung ist in einem Radius von 10 Kilometern um den Fallenstandort zwingend eine Fruchtfolge einzuhalten. Das Landwirtschaftsamt hat deshalb am 22. September 2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

In folgenden Gebieten ist es verboten, im Jahr 2022 auf Flächen Mais anzupflanzen, auf denen bereits im Jahr 2021 Mais angebaut wurde: auf dem ganzen Gebiet der politischen Gemeinden Pfäfers, Bad Ragaz, Vilters-Wangs, Sargans, Wartau, Sevelen, Buchs, Grabs, Gams, Sennwald, Rüthi, Oberriet, Eichberg, Altstätten, Marbach, Rebstein, Balgach, Diepoldsau, Widnau, Berneck, Au und St.Mar­grethen sowie auf einem Teil der Gemeindegebiete der politischen Gemeinden Rapperswil-Jona, Flums, Mels, Rheineck und Thal.

Die Verfügung kann zusammen mit den Detailplänen der Gemeinden Rapperswil-Jona, Mels, Rheineck und Thal unter www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.