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Publiziert am 06.07.2021 09:06 im Bereich Allgemein
Symbolbild: Gesetzessammlungen in gedruckter Form

Die Effizienz der neu erlassenen Gesetze soll gemäss dem Regulierungscontrolling regelmässig überprüft werden. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat den ersten Prüfbericht zu den gemachten Erfahrungen und das Prüfprogramm für das Jahr 2021 vorberaten.

Um «Papiertiger» in der St.Galler Gesetzessammlung zu verhindern, hat der Kanton ein Regulierungscontrolling eingeführt. Neue Erlasse sollen auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit überprüft werden. Es soll angeschaut werden, ob ein Gesetz die Wirkung erzielt, die mit der Inkraftsetzung vorgesehen war.

Im Frühjahr 2021 ist der erste Prüfbericht zum neu eingeführten Regulierungscontrolling erschienen. Diesen hat die Staatswirtschaftliche Kommission unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten, Walter Freund, Eichberg, beraten. Im Prüfbericht 2020 wurden die Ergebnisse der drei vom Kantonsrat festgelegten Prüfthemen dargestellt: Gesetz über die Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen, Unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung, insbesondere in Verfahren vor Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen. Die Kommission zeigte sich mit dem Ergebnis des Prüfberichts zufrieden.

Ebenfalls hat die Kommission das Prüfprogramm für das Jahr 2021 beraten. Die Überprüfung legt den Fokus auf Gesetze, Nachträge zu Gesetzen und zwischenstaatliche Vereinbarungen mit Gesetzesrang, die seit dem 1. Januar 2016 in Vollzug traten. Damit kann zeitnah überprüft werden, inwiefern sich der Vollzug der kantonalen Erlasse bewährt und zur gewünschten Wirkung führt beziehungsweise ob sich ein gesetzgeberischer Korrekturbedarf abzeichnet. Es ist jedoch auch möglich, ältere Erlasse zur Beratung vorzuschlagen. Die Kommission unterstützt dieses Vorgehen.

Das Prüfprogramm 2021 sieht die Prüfung von vier Erlassen vor: XVII. Nachtrag zum Volksschulgesetz, XII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, VIII. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege und II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz. Die Kommission unterstützt die gemachten Vorschläge.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession 2021. Der Bericht sowie Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 32.21.05A/32.21.05B zu finden.