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Publiziert am 05.07.2021 09:30 im Bereich Allgemein
Kinder

Die Regierung legt dem Kantonsrat in ihrer Berichterstattung zur frühen Förderung die Auswertung der bisherigen Strategie «Frühe Förderung» 2015 bis 2020 sowie die Folgestrategie für die Jahre 2021 bis 2026 dar. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat auf den Bericht einzutreten. Sie unterbreitet ihm zudem weitere Aufträge an die Regierung.

Mit der Auswertung der Strategie «Frühe Förderung» 2015 bis 2020 und der Strategie «Frühe Förderung» 2021 bis 2026 kommt die Regierung einem Auftrag aus der Beratung des Berichts «Monitoring und Strukturentwicklung» (40.16.10) nach. Innerhalb der Verwaltung wurde geklärt, welche Departemente für welche Aspekte der Frühen Förderung zuständig sind. Zudem sollte geprüft werden, ob es Möglichkeiten gibt, Ressourcen zu bündeln. Die Ergebnisse sollten dem Kantonsrat im Rahmen der Berichterstattung über den Vollzug der Strategie vorgelegt werden. Basierend auf der Auswertung der Strategie «Frühe Förderung» 2015 bis 2020 wurde die Strategie für die Periode 2021 bis 2026 in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und dem Verband der St.Galler Volksschulträger (SGV) erarbeitet. Denn zuständig für die ganzheitliche Kinder- und Jugendhilfe – und damit auch für die Angebote der frühen Förderung – sind die politischen Gemeinden.

Weitere Aufträge für die Regierung

Unter dem Präsidium von Luzia Krempl, Goldach, beriet die vorberatende Kommission den Bericht. Die Kommission begrüsst die Ziele der Strategie zur frühen Förderung des Kantons für die Jahre 2021 bis 2026, denn diese Angebote erleichtern den Start in die Schule und erhöhen gleichzeitig die Chancengerechtigkeit. Aus der Auswertung für die Jahre 2015 bis 2020 geht jedoch hervor, dass der mit der Strategie verfügbare Lotteriefonds-Kredit für kommunale Konzepte und Projekte lediglich zu rund 40 Prozent ausgeschöpft wurde. Die Kommission bedauert diesen Umstand und sieht den Grund darin, dass teilweise der Stellenwert für diese Förderangebote in den Gemeinden noch sehr tief ist. Zudem fehlte es aus Sicht der Kommission an einer Prioritätensetzung bei den strategischen Vorgaben und Angeboten. Deshalb unterbreitet die Kommission dem Kantonsrat weitere Aufträge.

Überblick verschaffen und rechtliche Möglichkeiten prüfen

So soll die Regierung eine Übersicht erstellen, welche Angebote zur frühen Förderung in den Gemeinden angewendet werden. Weiter sollen im Rahmen der Erfüllung des Postulats «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt» (43.21.06) weitere Punkte geprüft und dem Kantonsrat vorgelegt werden: Auf strategischer Ebene sollen die Vorhaben und Angebote der frühen Förderung nach deren Wirksamkeit, Erfolgsaussichten und benötigten finanziellen Ressourcen priorisiert werden. Zudem sollen die rechtlichen Grundlagen geprüft werden, um Datenschutzhürden abzubauen und damit den Informationsaustausch zwischen Behörden, Fachpersonen und -organisationen zugunsten des Kindeswohls zu vereinfachen. Ebenfalls soll evaluiert werden, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, um Familien zu verpflichten, Angebote der frühen Förderung in Anspruch zu nehmen. Auch für die anbietenden Gemeinden sollen die gesetzlichen Grundlagen geprüft werden, damit sie besorgt sind, bedarfsgerechte, ganzheitliche und qualitativ adäquate Angebote für die frühe Förderung bereitzustellen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession in einziger Lesung. Der Bericht der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 40.21.01 zu finden.