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Publiziert am 12.07.2021 08:51 im Bereich Allgemein
Symbolbild: Ein Taschenrechner

Auf Bundesebene wurde die Inkassohilfeverordnung mit dem Ziel der Vereinheitlichung angepasst. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat nun die Botschaft und den Entwurf des kantonalen Gesetzes für die Umsetzung auf kantonaler Ebene beraten.

Hat eine Person Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag, zum Beispiel auf Alimente nach einer Scheidung, und dieser wird nicht geleistet, kann sich die Person für Unterstützung beim Inkasso an die Gemeinde wenden. Die revidierte eidgenössische Inkassohilfeverordnung macht Anpassungen im kantonalen Gesetz erforderlich, da die Organisation der Inkassohilfe darin geregelt ist. Insbesondere sieht der Bund vor, dass eine Fachstelle benennt sowie deren Mindestleistungen festgehalten werden. Neu soll zudem die anspruchsberechtigte Person keinen Nachweis für Inkassoversuche mehr erbringen müssen. Die Schwelle für die Anspruchsberechtigten soll möglichst tief gehalten werden.

Unter dem Vorsitz von Margot Benz, St.Gallen, liess sich die vorberatende Kommission über die Alltagspraxis der Inkassohilfe sowie über die neuen Inkassomöglichkeiten informieren. Die Ausarbeitung der Vorlage erfolgte unter engem Einbezug der Gemeinden.

Die Kommission unterstützt, dass die Zuständigkeit für die Inkassohilfe bei den politischen Gemeinden bleiben soll und die Fachstelle St. Gallische Konferenz der Sozialhilfe (KOS) Richtlinien für eine einheitliche Praxis erarbeitet sowie Weiterbildungen und Beratung für die Fachstellen der Gemeinden anbietet. Die Kommission lehnt jedoch einen Antrag ab, die KOS namentlich in das Gesetz aufzunehmen. Die Regierung sieht einen engen Einbezug der Gemeinden für den Fall vor, dass der Kanton allgemeinverbindliche Richtlinien zur Inkassohilfe erlassen würde. Dies wurde kritisch hinterfragt, von einer Änderung der Vorlage sieht die Kommission jedoch ab.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Novembersession 2021 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.21.06 zu finden.