Die Regierung hat das Sicherheits- und Justizdepartement ermächtigt, zum Entwurf eines II. Nachtrags zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (sGS 140.2; Öffentlichkeitsgesetz) eine Vernehmlassung durchzuführen. Dabei geht es insbesondere um die Präzisierung und um Anwendungsfragen dieses Gesetzes im Bereich des Kantonsrates und der Gemeindeparlamente.
Publiziert am 09.07.2021 06:00 im Bereich Allgemein
Die Vernehmlassung läuft bis 15. September 2021. Interessierte sind gebeten, die Stellungnahme auf elektronischem Weg an vernehmlassungen.sjd@sg.ch einzureichen.