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Publiziert am 16.06.2021 10:00 im Bereich Allgemein
Lockerungen

Der Impffortschritt und die epidemiologische Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus zeigen eindeutig, dass ein weitgehender Öffnungsschritt angezeigt ist. Die Regierung befürwortet daher die grundsätzliche Stossrichtung des Bundesrates. Die neue Vorlage («fünfter Öffnungsschritt») mit ihren detaillierten, kleinteiligen Regelungen geht jedoch zu wenig weit und ist zu kompliziert. Vom Bundesrat werden daher deutlich einfachere und weniger Regelungen erwartet. Die Konsultationsantworten wurden wiederum unter den Kantonen St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau abgestimmt.

Die epidemiologische Lage entwickelt sich positiv und die Durchimpfung der Bevölkerung schreitet weiter voran. Aktuell sind im Kanton St. Gallen über 220'000 Personen mit mindestens einer Impfung geimpft, was einem Anteil von rund 50 Prozent der ständigen, erwachsenen Wohnbevölkerung entspricht. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Wert bis im Juli noch markant steigen wird. 

 

Die Regierungen der Ostschweizer Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau begrüssen deshalb eine Lockerung der Massnahmen. Die grundsätzliche Stossrichtung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Öffnungsschritte (Öffnungsschritt V) befürwortet die St.Galler Regierung. Allerdings geht die Vorlage in diversen Punkten zu wenig weit und ist mit ihren detaillierten, kleinteiligen Regelungen zu kompliziert. Es besteht die Gefahr, dass sich die Bevölkerung aufgrund der Komplexität kaum an die Regelungen halten wird und die Behörden Schwierigkeiten haben werden, die Bestimmungen zu vollziehen. Vom Bundesrat wird daher eine wesentliche Vereinfachung der Regelungen erwartet. 

Nach Auffassung der Regierung des Kantons St.Gallen sollen nur noch wenige und möglichst einfache Massnahmen, die aufgrund einer klaren risikobasierten Beurteilung unverzichtbar sind, beibehalten werden (z.B. mit Blick auf Einreise und grenzsanitarische Massnahmen; Staffelung Öffnung Grossveranstaltungen). 

Wichtiger Bestandteil einer allgemeinen Öffnung muss nach Meinung der St.Galler Regierung sein, dass die Homeoffice-Verpflichtung ohne weitere Auflagen entfällt. Die Arbeitgeber sind willens und in der Lage, gemeinsam mit den Arbeitnehmenden auf Stufe Betrieb das erforderliche und angemessene Mass an Homeoffice zu definieren. Zu überprüfen ist nach Meinung der St.Galler Regierung auch das Massnahmen-Dispositiv bei Fach- und Publikumsmessen. Mit den weiterhin vorgesehenen Beschränkungen (z.B. in den Bereichen Kapazität / Zugang, Gastronomie, Abstand, Maskenpflicht) ist es nur schwer vorstellbar, dass Veranstaltungen wie die Olma in diesem Jahr durchgeführt werden können. Mit der Beschränkung des Zugangs auf Personen mit Covid-Zertifikat kann im Wesentlichen auf weitere einschneidende Massnahmen verzichtet werden.