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Publiziert am 18.06.2021 09:00 im Bereich Allgemein
Altersleitbild

«Gestaltungsprinzipien der Alterspolitik. Gutes Alter(n) gemeinsam aktiv gestalten»: So heisst das neue Leitbild der kantonalen Alterspolitik. Der Kanton und die Gemeinden legen darin Grundsätze fest, damit alle Beteiligten gemeinsam die Herausforderungen beim Thema Alter(n) in den kommenden Jahren bewältigen können.

Alterspolitik betrifft uns alle und ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen. Um die zukünftigen sozialen, gesundheitspolitischen und finanziellen Herausforderungen der demografischen Entwicklung im Kanton St.Gallen zu bewältigen, sind alle gefordert, das Alter(n) gemeinsam zu gestalten. Nur durch ein Zusammenspiel von Kanton, Gemeinden, Leistungserbringenden, Fachorganisationen, Vereinen sowie auch älteren und jüngeren Menschen selbst wird es gelingen, die Chancen der älter werdenden Gesellschaft zu nutzen und die Lebensqualität der Menschen im Alter zu erhalten.

Überarbeitung von «alten» Grundlagen

Mit dem Ziel einer zeitgemässen und bevölkerungsorientierten Alterspolitik hat der Kanton St.Gallen das bestehende Altersleitbild aus dem Jahr 1996 überarbeitet. Die neuen Gestaltungsprinzipien sollen die St.Galler Alterspolitik definieren und sicherstellen, dass die verschiedenen privaten und staatlichen Beteiligten einerseits über ein gemeinsames Verständnis für die anstehenden Herausforderungen verfügen. Mit der überarbeiteten Grundlage sollen andererseits für alle Beteiligten die gleichen Prioritäten bei der Weiterentwicklung von Angeboten und rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt werden.

Bedürfnisse der älteren Bevölkerung stärker einfliessen lassen

Die neuen Gestaltungsprinzipien zeigen die unterschiedlichen Bedürfnisse, Herausforderungen und Rahmenbedingungen rund um das Thema Alter(n) auf. Sie legen Gestaltungsfelder dar und formulieren Empfehlungen für die künftige Alterspolitik. In der konkreten Umsetzung wird den Beteiligten genügend Gestaltungsspielraum belassen, um regional unterschiedliche Lösungen zu ermöglichen. Bei der Erarbeitung wurde darauf geachtet, dass die Ressourcen sowie die Bedürfnisse und die Vielfalt der älteren Bevölkerung stärker als bisher in die kantonale Alterspolitik einfliessen. So soll zum Beispiel im Gestaltungsfeld «gesellschaftliche Teilhabe» erreicht werden, dass Menschen im Alter konsequent in Planungs- und Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden, sei es in der Form von Veranstaltungen und Befragungen oder durch aktive Mitwirkung in Projekten. Im Gestaltungsfeld «Unterstützung, Betreuung und Pflege» geht es um eine vertiefte Analyse von Unterstützungsbedürfnissen. Ausgehend vom Wunsch vieler älterer Menschen, möglichst lange im bestehenden sozialen Umfeld verbleiben zu können, sollen die Angebote in diesem Sinn weiterentwickelt werden.

Generationensolidarität nutzen

Die demografische Entwicklung steht bereits seit Längerem im Fokus der Regierung. Ein strategisches Ziel diesbezüglich ist, dass die Generationensolidarität gelebt wird, junge Menschen eine Perspektive haben und die ältere Generation sich aktiv in Gesellschaft und Wirtschaft einbringen kann. Mit Hilfe der neuen Gestaltungsprinzipien wird die Erreichung dieses Ziels unterstützt und gefördert. Da die Gesellschaft wie auch das Alter(n) einem stetigen Wandel unterworfen sind, werden die Gestaltungsprinzipien alle sechs Jahre überprüft und allenfalls überarbeitet.

Vernehmlassung bis 31. August

Die Grundlagen wurden in einem von Kanton und Gemeinden getragenen Projekt erarbeitet. Nach Abschluss der Vernehmlassung soll der Bericht dem Kantonsrat vorgelegt werden. Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.sg.ch > Politik & Verwaltung > Kantonale Vernehmlassungen. Stellungnahmen sind bis spätestens Dienstag, 31. August 2021, in elektronischer Form direkt an das Amt für Soziales (info.diafso@sg.ch) zu richten.