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Publiziert am 26.05.2021 08:37 im Bereich Allgemein
Symbolbild Kantonsrat: Mikrofon während der Sessionen

Die Staatswirtschaftliche Kommission prüfte im letzten Jahr schwerpunktmässig das Baubewilligungsverfahren und die Verfahrenskoordination des Kantons, die Prozesse und Strukturen der Gemeindeaufsicht, die Bewältigung der Corona-Krise sowie die Ziele der Personalpolitik. Die Kommission zeigt sich insgesamt zufrieden. In ausgewählten Themenbereichen macht sie Empfehlungen und drückt ihre Erwartungen klar aus.

Der Staatswirtschaftlichen Kommission des Kantonsrates obliegt die parlamentarische Aufsicht über die Regierung und die Staatsverwaltung, die kantonale Fachstelle für Datenschutz sowie die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. In ihrem diesjährigen Bericht hat die Staatswirtschaftliche Kommission unter dem Vorsitz von Kantonsrat Dominik Gemperli, Goldach, einen Fokus auf die Bewältigung der Corona-Krise im Zeitraum von Januar bis Juni 2020 gelegt. Die Bedeutung der Thematik und die umfangreiche Prüfung hat die Kommission veranlasst, einen separaten Bericht zu schreiben. Die Ergebnisse wurden an der Aprilsession 2021 im Kantonsrat intensiv beraten und die Empfehlungen von Kantonsrat und Regierung zur Kenntnis genommen.

Baubewilligungsverfahren optimieren

Das Baudepartement hat im Auftrag der Kommission eine Analyse zur Optimierung des Baubewilligungsverfahrens und der Verfahrenskoordination erstellt. Die Auswertung hat ergeben, dass viele getroffene Massnahmen ihre Wirkung entfalten, aber zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Dazu gehören einfache und auch für Laien verständliche Wegleitungen und Checklisten. Die Kommission erwartet, dass das Baudepartement dies umsetzt und zugleich die Inhalte der Formulare ständig optimiert und vereinfacht. Zudem soll es den Gesuchstellenden möglich sein, den Status des Gesuchs transparent und nachvollziehbar einzusehen. Dazu fordert die Kommission, den digitalen Baubewilligungs- und Plangenehmigungsprozess zu beschleunigen und zeitnah Sofortmassnahmen zu realisieren. Schliesslich stellt die Kommission fest, dass der Ermessensspielraum aller Instanzen im rechtlich erlaubten Rahmen voll auszuschöpfen ist und Baugesuche pragmatischer, verhältnismässiger und mit mehr Augenmass zu bearbeiten sind. Bei der Prüfung wurde ersichtlich, dass mit wirkungsvollen Optimierungen das Bauwilligungsverfahren weiter vereinfacht und zugleich beschleunigt werden kann.

Bewährte Strukturen in der Gemeindeaufsicht

Mit der Arbeit des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht zeigt sich die Kommission sehr zufrieden. Bei der Prüfung der Gemeindeaufsicht wurde ersichtlich, dass sich das bisherige Konzept bewährt hat. Bei der Grundbuchaufsicht empfiehlt die Kommission, dass die Kreisschreiben aktualisiert werden. Zudem ist das kantonale Ausbildungswesen zu intensivieren und die Ausbildungen inhaltlich weiterzuentwickeln. Schliesslich erwartet die Kommission einen Bericht, der das Modell der Grundbuchämter analysiert und möglichen Handlungsbedarf aufzeigt.

Die Kommission stellte zudem fest, dass die Regelung der Ersatzverwaltungen präzisiert werden soll. Sie lädt die Regierung deshalb ein, das Gemeindegesetz entsprechend anzupassen, sodass das Amt die Möglichkeit erhält, Ersatzverwaltungen zu bestimmen, wenn keine Gemeinde freiwillig die Aufgabe übernimmt.

Ziele der Personalpolitik umsetzen

Für ihren Bericht überprüfte die Kommission die Personalpolitik der Staatsverwaltung. Die Mitarbeitenden sind grundsätzlich zufrieden, jedoch haben sich die Werte in den letzten Jahren stetig verschlechtert. Besonders hat das neue Lohnmodell dazu beigetragen. Deshalb erwartet die Kommission, dass die Regierung das Lohnmodell optimiert und die Mitarbeitenden besser informiert. Ebenso empfiehlt sie, klare Ziele und Schwerpunkte in der Personalpolitik zu setzen und diese transparent, klar und offen kommuniziert. Dabei ist es zentral, eine verbindliche Personalstrategie zu erstellen und die Massnahmen auch umzusetzen.

Verbesserte Umsetzung der PCG-Grundsätze

Bei der Prüfung des Strategieberichts zu den wesentlichen Beteiligungen des Kantons an öffentlich-rechtlichen Anstalten wurde ersichtlich, dass die Umsetzung der Public Corporate Governance (PCG) deutlich verbessert wurde. Die intensive Beratung der PCG-Grundlagen in der Regierung und im Kantonsrat entfaltet ihre Wirkung und der Strategiebericht ist ein positives Element daraus. Die Kommission empfiehlt, die massgebenden Beteiligungen und Verflechtungen im Bericht transparent darzustellen und zu prüfen, welche Beteiligungen für den Kanton strategisch, rechtlich und finanziell notwendig sind. In diesem Zusammenhang weist die Kommission darauf hin, dass auch bei Ergänzungswahlen der vollständige Prozess gemäss der Weisung über die Wahlen von Mitgliedern der Organe mit kantonaler Beteiligung zu durchlaufen sind. Dies garantiert eine erhöhte Transparenz und Einheitlichkeit der Wahlen und ermöglicht es, sämtliche Vorgaben einzuhalten und zu prüfen.

Kommission ist zufrieden mit Datenschutz und Nachrichtendienst

Mit dem diesjährigen Bericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz zeigt sich die Kommission zufrieden. Die Fachstelle leistet im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen gute und solide Arbeit.

Bei der Prüfung des Berichts über die nachrichtendienstliche Tätigkeit hat die Staatswirtschaftliche Kommission einen guten Eindruck der Arbeit erhalten. Die Kommission würdigt die Fach- und Sachkenntnisse der Befragten und setzt grosses Vertrauen in die zuständigen Mitarbeitenden.

Der Kantonsrat berät den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission in der Junisession. Der Bericht ist im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 82.21.03 zu finden.