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Publiziert am 10.05.2021 10:00 im Bereich Allgemein
Leere Sitze in einem Stadion.

Die St.Galler Regierung unterstützt das vom Bund vorgeschlagene Vorgehen für die Zulassung von Grossveranstaltungen im Grundsatz. Sie fordert aber noch Korrekturen. Insbesondere sollen grössere Veranstaltungen bereits im Juni möglich werden. Erneut fand über die Vorschläge des Bundes ein Austausch mit Regierungen der Nachbarkantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau statt.

Die vorgesehene Zulassung von Grossveranstaltungen zeigt der Veranstaltungsbranche und der Bevölkerung eine positive Perspektive auf und erhöht die Planungssicherheit. Die Regierung setzt sich jedoch für einen schnelleren Rhythmus sowie einfachere Verfahren für die Zulassung ein. 

Verzicht auf Pilotversuche

Die St.Galler Regierung ist insbesondere der Auffassung, dass auf Pilotversuche verzichtet werden kann. Zum einen ist die Zeit für die Eingabe und Umsetzung von Pilotversuchen bis zum 1. Juni zu knapp. Zum anderen stehen bis dann noch keine fälschungssicheren Zertifikate für geimpfte, genesene oder getestete Personen (GGG) zur Verfügung. Die Regierung fordert, dass anstelle von Pilotanlässen ab dem 1. Juni Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder generell zugelassen werden, wenn ein Schutzkonzept mit erhöhten Anforderungen (insb. Sitzplatz- und Abstandspflicht) besteht. Bei ausreichenden Platzverhältnissen und einer Durchführung im Freien sind für die Regierung ab Juni auch Veranstaltungen mit bis zu 600 Personen vertretbar.

Den weiteren Fahrplan des Bundes für eine schrittweise Lockerung mit Blick auf die Personenzahl bei Veranstaltungen (ab 1. Juli höchstens 3'000 Personen, ab 1. September 2021 höchstens 10'000 Personen) unterstützt die St.Galler Regierung.

Zertifikat für GGG dringend notwendig

Mit Blick auf die Zutrittsberechtigung bei Veranstaltungen ist die vom Bund bis Ende Juni in Aussicht gestellt Einführung eines fälschungssicheren und international anerkannten GGG-Zertifikats vordringlich. In Bezug auf das Pre-Event-Testen ist dabei näher zu prüfen, ob dies über eine möglichst zuverlässige und überprüfbare Form von Selbsttests erfolgen kann. Die Kantone können nicht über längere Zeit enorme Teststrukturen vorhalten, um Tausende von Personen namentlich vor Veranstaltungen zu testen.

Verordnungsentwurf engt zu stark ein

Den vorliegenden Verordnungsentwurf stuft die St.Galler Regierung als wenig praktikabel ein, um die angestrebten Lockerungen im Bereich der Grossveranstaltungen vorzubereiten und zu regeln. Aus Sicht der Regierung wäre an Stelle einer Bewilligungspflicht eine Meldepflicht, allenfalls verbunden mit spezifischen Vorgaben für Schutzkonzepte, ausreichend. Die Kontrolle der Einhaltung kann dann mittels Stichproben vorgenommen werden. Dieses Vorgehen hat sich bereits im letzten Sommer bewährt.

Die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen werden zudem dem Veranstaltungsformat «Messen» nicht gerecht. Daher sollte eine separate Regelung für Messen getroffen werden-

Einheitliche und praktikable Lösung für Schutzschirm

Der vom Bund vorgeschlagene Schutzschirm soll es den Veranstaltern ermöglichen, die Anlässe mit hoher finanzieller Sicherheit zu planen. Dieser Ansatz ist zu begrüssen, der aktuelle Vorschlag muss aber noch weiterentwickelt werden. Die Franchise und der Selbstbehalt der Veranstalter sind mit Fr. 30'000.– und 20 Prozent der ungedeckten Kosten zu hoch angesetzt. Weiter ist auch das Verfahren für die Bewilligungen und die Entschädigungen zu kompliziert und nicht praxistauglich. Diesbezüglich muss die Vorlage überarbeitet werden.

Gemäss Verordnungsentwurf ist die Beteiligung des Bundes am Schutzschirm zudem nicht für Veranstaltungen vorgesehen, an deren Kapital die öffentliche Hand zu mehr als zehn Prozent beteiligt ist. Das würde beispielsweise bedeuten, dass die Olma weiterhin voll und ganz durch den Kanton entschädigt werden müsste. Die St.Galler Regierung erachtet diese Regelung bzw. die vorgebrachte Begründung als nicht nachvollziehbar und beantragt einen Verzicht auf diese Beschränkung.

Weitere Lockerungen sind angezeigt

Angesichts des wachsenden Impffortschritts und der sinkenden Fallzahlen erwartet die Regierung zusätzlich zur geplanten Zulassung von Veranstaltungen weitere Öffnungsschritte. Diese müssen namentlich auch eine Erhöhung der Personenzahl bei privaten Treffen umfassen. Sodann sollten Massnahmen, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, fallen gelassen werden. Dies gilt insbesondere für die Maskenpflicht auf Terrassen.