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Publiziert am 19.05.2021 09:39 im Bereich Allgemein
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Die Regierung des Kantons St.Gallen begrüsst den vom Bundesrat per 31. Mai vorgeschlagenen Öffnungsschritt IV in seiner Stossrichtung. Mit Blick auf den Impffortschritt und auf die stabile epidemiologische Lage fordert sie hingegen weitergehende Öffnungen. Die Regierung kritisiert die Regelungen des Bundes als zu kompliziert, zu wenig konsistent und schwierig im Vollzug. Im Rahmen der laufenden Konsultation hat sich die Regierung mit anderen Ostschweizer Regierungen abgestimmt.

Der Bundesrat schlägt im Öffnungsschritt IV vor, Ende Mai den Wechsel von der Phase 1 (Schutzphase) zur Phase 2 (Stabilisierungsphase) vorzunehmen. Dieser Öffnungsschritt umfasst Lockerungen in den Bereichen Gastronomie, Veranstaltungen, Sport- und Kulturaktivitäten sowie beim Homeoffice. Die Regierung des Kantons St.Gallen unterstützt diesen Schritt im Grundsatz, wie sie in ihrer Stellungnahme schreibt. Allerdings beurteilt sie die Regelungen teilweise noch als zu kompliziert und zu wenig konsistent. Sie müssen alltags- und vollzugstauglicher werden.

Zwei weitere Punkte sind der Regierung wichtig: Zum einen muss rasch ein verlässliches Zertifikat für Geimpfte, Genesene und Getestete verfügbar sein. Zum anderen soll die Geschwindigkeit der Öffnung dem Impffortschritt und den Richtwerten, insbesondere den Indikatoren im Hospitalisierungsbereich, folgen. Aus heutiger Sicht sind gestützt darauf noch weitergehende beziehungsweise schnellere Lockerungen angebracht.

Homeoffice-Empfehlung ohne Testpflicht

Der Bundesrat möchte die Homeoffice-Pflicht Ende Mai aufheben, sofern die Betriebe repetitive Tests durchführen. Die Regierung des Kantons St.Gallen spricht sich hingegen für eine Umwandlung der Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung ohne Verknüpfung mit der Pflicht zu repetitiven Testungen aus. Bei Veranstaltungen schlägt die Regierung eine stärkere Erhöhung der zulässigen Personenzahl vor, so bei Anlässen zur politischen Meinungsbildung oder religiöser Natur und bei Grossveranstaltungen. Ebenso sind aus Sicht der Regierung weitergehende Lockerungen für private Veranstaltungen nötig. In die gleiche Richtung gehen die Rückmeldungen in Bezug auf den Sport.

Maskentragpflicht nicht am Tisch

Die Restaurants sollen gemäss Bund auch ihre Innenräume wieder öffnen dürfen, die Gäste sollen jedoch eine Maske tragen, sobald sie nicht essen oder trinken. Die Regierung begrüsst die Öffnung der Innenbereiche, hält die vom Bund vorgeschlagene Maskenregelung jedoch für nicht durchsetzbar und nicht zielführend. Deshalb soll der Bund auf die Maskentragpflicht am Tisch verzichten. Gleiches gilt für die Vierpersonen-Regelung am Tisch für Personen aus dem gleichen Haushalt.

Einverstanden ist die Regierung mit der Öffnung der Thermalbäder und Wellness-Einrichtungen sowie mit den Lockerungen bei Präsenzveranstaltungen im Tertiärbereich. Diese sollen aber nicht mit einer Pflicht zu repetitiven Tests verbunden werden.

Verlässliches Zertifikat von höchster Dringlichkeit

Schliesslich hat der Bund definiert, unter welchen Bedingungen geimpfte Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder im Ausland waren, sich nicht in Quarantäne begeben müssen. Die Regierung unterstützt diese Vorschläge, äussert aber Bedenken bezüglich Anforderungen an den Nachweis der Impfung. Hier sind klare Regelungen gefragt. Absolut zentral ist deshalb die zeitnahe Bereitstellung eines verlässlichen Zertifikats für Geimpfte, Genesene und Getestete.