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Publiziert am 06.05.2021 08:30 im Bereich Allgemein
Symbolbild Kinder mit einer Betreuerin

Der Kanton hat eine neue Strategie «Frühe Förderung» für die Jahre 2021 bis 2026 erarbeitet. Sie ist eine Fortsetzung der ersten kantonalen Strategie, die wichtige Entwicklungen im Bereich der frühen Kindheit angestossen hat. Die Gemeinden, als Hauptzuständige für das Thema frühe Förderung, haben viel umgesetzt in den letzten Jahren. Die Folgestrategie baut auf bewährte Ansätze und setzt Schwerpunkte – zum Beispiel beim chancengerechten Zugang für alle kleinen Kinder oder beim weiteren Aufbau von Familienzentren.

Mit der ersten Strategie «Frühe Förderung» 2015 bis 2020 hat der Kanton St.Gallen den Nutzen der frühen Förderung erkannt und wichtige Fortschritte erzielt. Das Bewusstsein für das Thema der frühen Förderung in Politik und Gesellschaft konnte insgesamt gesteigert werden und es wurden viele wertvolle Entwicklungen angestossen.

Frühe Förderung hat im Kanton Fuss gefasst

Schwerpunkte der ersten kantonalen Strategie lagen beispielsweise in der Intensivierung der Elternbildung, in einer Situationsanalyse zur familienergänzenden Kinderbetreuung, in Pilotprojekten zur Begleitung von Familien rund um die Geburt oder im Aufbau von Netzwerken mit Fokus postpartale Depression. Verschiedene Instrumente unterstützen zudem die Gemeinden im Bereich Frühe Förderung, zum Beispiel bei der Gestaltung des Übergangs vom Frühbereich in den Kindergarten. Ein ausführlicher Auswertungsbericht zur Strategie «Frühe Förderung» 2015 bis 2020 gibt detailliert Auskunft über das Erreichte und noch bestehende Lücken.

Bewährtes fortsetzen

Wichtig ist, dass alle Familien im Kanton möglichst gleichwertige Chancen hinsichtlich Zugang zu Grundangeboten in der frühen Förderung haben. Deshalb soll in den kommenden Jahren dem Thema Zugänglichkeit (Niederschwelligkeit, Verfügbarkeit, Finanzierung, Angebots- oder Besuchspflicht, Übereinstimmung mit sozialen Ausgangsbedingungen usw.) besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Gute Ansätze einzelner Gemeinden sollen zudem noch besser kommuniziert werden, damit diese im Sinn von «Best Practices» in anderen Gemeinden multipliziert werden. Auch die Förderung des Aufbaus und der Weiterentwicklung von Familienzentren in den Gemeinden soll fortgesetzt werden. Über einen Kredit aus dem Lotteriefonds sollen deshalb in den nächsten Jahren weitere Familienzentren mit einer Anschubfinanzierung unterstützt werden. Im Bereich Weiterbildungen für Fachpersonen soll das bestehende Engagement im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung, der Spielgruppen, der Mütter- und Väterberatung oder weiterer Fachpersonen erhalten werden.

Gemeinden sind für frühe Förderung zuständig

Für die frühe Förderung sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Der Kanton, vertreten über die Departemente Inneres, Bildung und Gesundheit, koordiniert und unterstützt die entsprechenden Aktivitäten. Innerhalb der Kantonsverwaltung liegt die Zuständigkeit beim Departement des Innern. In der ersten Strategieperiode wurden in den Gemeinden kommunale Ansprechpersonen «Frühe Förderung» eingesetzt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Koordination im Thema frühe Förderung und damit auch Erreichung der Ziele der kantonalen Strategie. Die Regierung hat die Strategie dem Kantonsrat zur Beratung zugeleitet.

Die Regierung hat auch zu einer hängigen Motion des Kantonsrates Stellung genommen, die eine gesetzliche Grundlage fordert, damit Gemeinden Kinder vor Eintritt in die Volksschule zum Besuch von Förderangeboten verpflichten können. Dies, weil manche Kinder beim Eintritt in den Kindergarten erhebliche sprachliche oder soziale Lücken aufweisen. Die Regierung erkennt das Anliegen der Motion und will umfassend abklären, welche Massnahmen geeignet sind, solche Lücken möglichst gezielt anzugehen. Deshalb schlägt sie vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Die Beratungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 40.21.01 zu finden.