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Publiziert am 16.04.2021 08:15 im Bereich Allgemein
Symbolbild Gastronomie

Gemeinsam mit dem Bund setzt der Kanton St.Gallen seine Hilfszahlungen für Branchen und Betriebe, die von den Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind, fort. Zudem prüft der Kanton weitere Nachzahlungen für den Fall, dass die Betriebsschliessungen andauern sollten. Bis heute sind im Kanton St.Gallen 83 Prozent der Härtefallgesuche entschieden worden.

Im Kanton St.Gallen läuft die Bearbeitung der Gesuche um Härtefallunterstützung weiterhin auf Hochtouren. Auch die neuesten Zahlen zeigen, dass sich die Prozesse eingespielt haben und leistungsfähig sind: Von den 1'513 eingereichten Gesuchen konnten bis heute 83 Prozent entschieden werden. Bisher wurden mehr als 82 Millionen Franken in Form von à-Fonds-perdu-Beiträgen oder als Solidarbürgschaften ausbezahlt. 282 Gesuche mussten durch das Volkswirtschaftsdepartement abgelehnt werden, weil sie die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für eine Unterstützung nicht erfüllen. Ein knappes Viertel dieser Betriebe galt schon per Stichtag 31. Dezember 2019 – also noch vor der Pandemie – als überschuldet. Weitere 13 Prozent der Gesuchsteller hielten der materiellen Prüfung nicht stand, weil offene Betreibungen aus der Zeit vor der Pandemie bestehen. 15 Prozent der Betriebe, deren Gesuch negativ beurteilt worden ist, erfüllen das Kriterium der Mindest-Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht. Einzig Betriebe, welche auf behördliche Anordnung hin geschlossen bleiben müssen, sind von dieser Bedingung befreit.

Nachzahlungen von rund 11 Millionen Franken

Aufgrund der Tatsache, dass sich die behördlichen Schliessungen über einen längeren Zeitraum hinziehen als ursprünglich angenommen, hat der Kanton St.Gallen den betroffenen Unternehmen für die Monate März und April 2021 Nachzahlungen zu ihren bisher erhaltenen Härtefallhilfen in Aussicht gestellt. Bis Ende April wird der Kanton voraussichtlich weitere 11 Millionen Franken an die betroffenen Betriebe auszahlen.

Weitere Unterstützung für den Gastrosektor

Gemäss dem Beschluss des Bundesrats vom vergangenen Mittwoch können Restaurants und Bars ab dem kommenden Montag ihre Terrassen wieder öffnen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Branche wie bisher fortgeführt. St.Gallen orientiert sich dabei an den Vorgaben des Bundes. Da sich die weitere vollständige Öffnung der Restaurants hinzieht, prüft der Kanton eine weitere Nachzahlung analog zu den Leistungen für die Monate März und April 2021. Allerdings orientiert sich der Kanton St.Gallen auch bei den gewährten Nachzahlungen zu den bisher geleisteten Härtefallhilfen an den gesetzlichen Vorgaben des Bundes. So ist die Obergrenze der Mittel, welche ein Betrieb als à-Fonds-perdu-Hilfe im Total beziehen kann, auf maximal 20 Prozent des Umsatzes beschränkt.

Ungedeckte Fixkosten massgebend

Im Rahmen der Härtefallentschädigung werden auf Basis der eingereichten und plausibilisierten Zahlen der Erfolgsrechnung die ungedeckten Fixkosten des Kalenderjahres 2020 und für die Zeit bis Ende Juni 2021 ermittelt. Beispielsweise kann ein Betrieb, der im Jahr 2020 einen Gewinn erzielt hat, keine ungedeckten Fixkosten für das Jahr 2020 ausweisen. Entgegen der unter vielen Antragstellenden verbreiteten Meinung ist es nicht so, dass im Rahmen der Härtefallregelung jeweils pauschal 20 Prozent des Umsatzes erstattet werden.