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Publiziert am 09.04.2021 09:30 im Bereich Allgemein
Symbolbild Gastrobetrieb

Der Kanton St.Gallen reagiert auf die vom Bundesrat vor Ostern vorgenommenen Änderungen an der Covid-19-Härtefallverordnung. An ihrer Sitzung vom Dienstag hat die Regierung die zentralen Anpassungen des Bundes übernommen. Diese betreffen einerseits den Gründungszeitpunkt, ab welchem Firmen Hilfe beantragen können, andererseits die landesweit einheitliche Bemessung der Beiträge an Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz.

Der Kanton St.Gallen orientiert sich bei der Ausgestaltung seines Härtefallprogramms grundlegend an den Vorgaben des Bundes. Nachdem das Eidgenössische Parlament im März Änderungen am Covid-19-Gesetz vorgenommen und der Bundesrat daraufhin vor Ostern die nötigen Anpassungen an der Covid-19-Härtefallverordnung beschlossen hatte, hat die St.Galler Regierung am vergangenen Dienstag ihrerseits das kantonale Härtefallprogramm aktualisiert. Die entsprechende dringliche Verordnung wurde rückwirkend auf den 1. April 2021 erlassen.

Neuer Stichtag, angepasste Finanzierung

Die von der Regierung verabschiedete Änderung umfasst zwei Punkte. Neu muss ein Unternehmen vor dem 1. Oktober 2020 gegründet worden sein, um einen Antrag auf Unterstützung stellen zu können. Bisher galt der 1. März 2020 als Stichdatum.

Gemäss der Verordnung des Bundes ist jener Kanton, in welchem sich der Sitz des Unternehmens am 1. Oktober 2020 befand, für die Abwicklung der Gesuche zuständig; er richtet auch die Beiträge zugunsten ausserkantonaler Niederlassungen aus. Damit übermässige Belastungen der Sitzkantone vermieden werden, übernimmt der Bund neu bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz pro Jahr die gesamten Beiträge und es gelten national die gleichen Kriterien für die Bemessung der Härtefallunterstützung.

Über 80 Prozent der Härtefallgesuche bearbeitet

Aktuell beläuft sich die Zahl der im Kanton St.Gallen gestellten Härtefallgesuche auf insgesamt 1'465. Davon sind bis heute über 80 Prozent durch die zuständigen Stellen entschieden worden. Aufgrund von unvollständigen Unterlagen und durch notwendige Rückfragen konnten einige der Anträge noch nicht abgeschlossen werden. Bisher wurden bereits über 71 Millionen Franken in Form von à Fonds perdu-Beiträgen oder als Solidarbürgschaften ausbezahlt. 278 Gesuche mussten durch das Volkswirtschaftsdepartement abgelehnt werden. Die Mehrheit dieser Absagen betrifft Firmen, die bereits vor der Pandemie überschuldet waren, ihren Hauptsitz nicht im Kanton St.Gallen haben oder in Branchen tätig sind, die aufgrund der geltenden Definition nicht unter das Programm fallen.