Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 22.04.2021 08:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Verwaltung

In der rechtlichen Auseinandersetzung um die Brunnenkorporation Hueb in der Gemeinde Gams hat das Departement des Innern eine Ersatzverwaltung eingesetzt. Da alle Mitglieder des Gemeinderates Gams im Ausstand sind, soll der Gemeinderat Diepoldsau über einen hängigen Rekurs entscheiden.

Die Brunnenkorporation Hueb ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft in der Gemeinde Gams, die für die Wasserversorgung im gleichnamigen Weiler zuständig ist. Aufgrund von Problemen mit der Wasserqualität beschloss die Eigentümerversammlung 2015 mit Mehrheitsbeschluss, der kommunalen Wasserversorgung beizutreten. Daraufhin wurde eine Übernahmevereinbarung unterzeichnet und das Netz an die Wasserversorgung Gams angeschlossen.

Die Mitglieder der Verwaltungskommission der Brunnenkorporation traten daraufhin von ihren Ämtern zurück. Der Gemeinderat Gams als Aufsichtsbehörde stellte fest, dass die Ämter der Brunnenkorporation nicht mehr besetzt waren und amtete infolgedessen an deren Stelle. In der Folge hob er die Brunnenkorporation auf und übertrug das Vermögen dem Gemeindehaushalt.

Alle Mitglieder des Gemeinderates im Ausstand

Dagegen erhoben einzelne Eigentümer Rekurs beim Departement des Innern. Dieser wurde abgelehnt, wogegen die Eigentümer Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Dieses hiess die Beschwerde in Bezug auf den Aufhebungsbeschluss teilweise gut. Das Gericht erkannte, dass die Voraussetzungen für die Aufhebung als Folge der Übertragung der Aufgabe der Wasserversorgung an die Gemeinde gegeben seien. Hingegen sei noch nicht hinreichend über die Liquidierung des Vermögens befunden worden. Entsprechend wies das Gericht die Angelegenheit an den Gemeinderat zurück.

An der daraufhin vom Gemeinderat einberufenen Eigentümerversammlung wurden die Jahresrechnungen 2015 und 2016 mit Mehrheitsbeschlüssen genehmigt. Gegen diese Beschlüsse wurde wiederum beim Gemeinderat Rekurs erhoben. Für die Behandlung des Rekurses traten alle Mitglieder des Gemeinderates aus verschiedenen Gründen in den Ausstand. Infolgedessen ist der Gemeinderat Gams nicht beschlussfähig und beantragte beim Departement des Innern, für den Entscheid über den Rekurs eine Ersatzverwaltung einzusetzen.

Diepoldsau übernimmt Mandat

Das Departement des Innern hat nun den Gemeinderat Diepoldsau beauftragt, anstelle des Gemeinderates Gams über den Rekurs gegen verschiedene Beschlüsse der Eigentümerversammlung der Brunnenkorporation Hueb zu entscheiden. Mit dem Gemeinderat Diepoldsau hat der Kanton eine Behörde gefunden, welche die notwendige Unabhängigkeit besitzt, sich mit dem Verfahren einer Ersatzverwaltung auskennt und bereit ist, das Verfahren zu übernehmen.