Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 09.04.2021 13:00 im Bereich Allgemein
Flugaufnahme der Brücke Luteren Ennetbühl

Die Brücke über die Luteren zwischen Ennetbühl und Gillsäge in Nesslau ist schutzwürdig. Dies zeigt ein aktuelles Gutachten. Aufgrund der neuen Ausgangslage muss das Projekt überarbeitet werden. Deshalb kann die Vorlage zum geplanten Bauvorhaben in der Aprilsession nicht behandelt werden.

Die Vorlage der Regierung sah vor, die Brücke abzureissen und an anderer Stelle eine neue Brücke zu bauen. In der ersten Lesung im Kantonsparlament wurde die Frage nach der Schutzwürdigkeit der bestehenden Brücke aufgeworfen. Das Baudepartement verneinte diese Frage, da die Brücke in keinem gültigen Schutzinventar erwähnt ist. Auch die vorgängigen Abklärungen mit der Gemeinde zeigten keine schützenswerten Objekte im Projektperimeter auf.

Um die Frage der Schutzwürdigkeit eindeutig zu klären, liess das Baudepartement nach der ersten Lesung ein externes Gutachten erstellen. Laut Gutachten sei ein Teil der Brücke als schutzwürdig einzustufen. Die Brücke trage massgebend zum örtlichen Landschaftsbild bei. Für die heutigen Strassenlasten kann die Brücke nicht verstärkt werden. Deshalb empfiehlt das Gutachten, die bestehende Brücke zu erhalten und als Geh- und Radweg umzubauen sowie für den Strassenverkehr eine neue Brücke zu erstellen.

Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens muss das Projekt überarbeitet werden. Das Kantonsratspräsidium hat auf Antrag des Baudepartementes entschieden, die zweite Lesung bis auf Weiteres vorläufig auszusetzen. Das Baudepartement wird der Regierung einen Nachtrag zur bestehenden Vorlage vorlegen. Voraussichtlich im August 2021 wird die Regierung die überarbeitete Vorlage dem Kantonsrat zuleiten.