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Publiziert am 16.03.2021 09:00 im Bereich Allgemein
Visualisierung Hof zu Wil

Der über 800-jährige Hof zu Wil, Baudenkmal von nationaler Bedeutung, wird seit dem Jahr 1990 von der Stiftung Hof zu Wil etappenweise restauriert. Die nun anstehende dritte Bauetappe bildet den Abschluss eines umfassenden Generationenprojekts. Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf den Kantonsratsbeschluss, der einen Kantonsbeitrag von 5,4 Mio. Franken vorsieht.

Nach den zwei Umbauetappen, die ebenfalls durch den Kanton sowie die Stadt Wil und den Bund mitfinanziert wurden, steht im Hof zu Wil nun die dritte Bauetappe an. Der Stiftungszweck der Stiftung Hof zu Wil legt fest, dass das Baudenkmal der Öffentlichkeit für gesellschaftliche und kulturelle Begegnungen zur Verfügung zu stellen ist. Diesem Grundsatz wird auch in der geplanten dritten Bauetappe Rechnung getragen.

Die vorberatende Kommission, unter dem Vorsitz von Karl Brändle, Bütschwil-Ganterschwil, liess sich detailliert über denkmalpflegerische und architektonische Aspekte des Bauprojekts informieren. Die Kommission anerkennt den bedeutenden Kulturort und den Sanierungsbedarf der grösstenteils brachliegenden oberen Stockwerke und des Hauses Roter Gatter. Sie unterstützt die angestrebte vielfältige Nutzung. Für die museale Inszenierung im dritten Stock wird in den nächsten Jahren ein Museumskonzept ausgearbeitet. Hierzu hat die Kommission im Rahmen der Diskussion Anregungen eingebracht.

Die Stiftung Hof zu Wil rechnet mit einem Kostenrahmen des Renovations- und Innovationsprojekts von 25,45 Millionen Franken. Die Stiftung sowie die Stadt Wil sehen je einen Beitrag von 9,63 Millionen Franken vor. Der Kantonsbeitrag von 5,4 Millionen Franken setzt sich aus 4,5 Millionen Franken für denkmalpflegerisch relevante Massnahmen sowie 0,9 Millionen Franken für die museale Inszenierung beziehungsweise kulturelle Nutzung des Hofs zu Wil zusammen. Der Kantonsbeitrag setzt den Kreditbeschluss der Stadt Wil und der Stiftung Hof zu Wil voraus. Es wird mit 0,8 Millionen Franken an Bundesbeiträgen gerechnet.

Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Aprilsession in erster und in der Junisession in zweiter Lesung beraten. Die Beratung im städtischen Parlament in Wil ist in diesen Wochen, die Volksabstimmung für den September 2021 vorgesehen. Der Baustart ist im April 2022, die Fertigstellung für Herbst 2024 geplant.

Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 38.20.02 zu finden.