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Publiziert am 15.03.2021 14:29 im Bereich Allgemein
Symbolbild Gastronomie

Die Regierung des Kantons St.Gallen erachtet einen zweiten massvollen Öffnungsschritt per 22. März 2021 als vertretbar und als wichtiges Zeichen für die Bevölkerung. Diese Haltung hat sie mit den Ostschweizer Nachbarkantonen abgesprochen. Die vom Bund verwendeten Indikatoren beurteilen die Ostschweizer Kantone jedoch als zu wenig differenziert. Zusammen sehen sie in der Auslastung der Intensivpflegeplätze, flankiert durch vorauslaufende Kennzahlen, den verlässlichsten Indikator.

Mitglieder der Regierungen der Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben sich gestern Sonntag zur Anhörung des Bundes ausgetauscht. Man ist sich einig, dass der Bund am 22. März 2021 den nächsten Lockerungsschritt vollziehen soll. Eine massvolle Lockerung der Massnahmen ist vor allem auch ein wichtiges Zeichen an die Bevölkerung.

Nach Einschätzung der vier Kantone sollte sich der Bund bei der Lockerung der Massnahmen stärker an der Auslastung der Intensivpflegeplätze orientieren. Flankierende Indikatoren könnten gemäss den vier Kantonen zum Beispiel die Hospitalisationsrate sowie die 14-Tage-Inzidenz darstellen. Die Positivitätsrate hingegen ist bei verändertem Testregime und Pandemieverlauf keine aussagekräftige Grundlage mehr. Auch der sogenannte R-Wert kann gerade bei tieferen Fallzahlen zu falschen Schlüssen führen.

Restaurants sollen auch in Innenräumen öffnen dürfen

Konkret fordert die St.Galler Regierung, dass die Restaurants ab 22. März 2021 unter Einhaltung der Schutzvorgaben grundsätzlich wieder öffnen können – auch in Innenräumen. Die vom Bund vorgeschlagene Regelung, wonach Restaurationsbetriebe zusätzlich zu den Terrassen den Innenbereich neu beispielsweise (nur) für Chauffeurinnen und Chauffeure sowie Handwerkerinnen und Handwerker öffnen können, ergibt Unklarheiten und Ungleichbehandlungen und schafft Umgehungsmöglichkeiten. Im Vollzug wird sie zu grossen Problemen führen; eine zielführende Kontrolle dürfte nicht möglich sein.

Der Kanton St.Gallen schlägt deshalb vor, die Restaurationsbetriebe in Anlehnung an die Durchführung von Veranstaltungen wie folgt zu öffnen:

  • Die Anzahl zugelassener Besuchenden soll in Relation zur Fläche und zu den Belüftungsmassnahmen stehen – wie in anderen Branchen auch;
  • Es gelten zusätzlich folgende Vorgaben für den Innen- und den Aussenbereich: Sitzpflicht / Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden / je Tisch höchstens vier Personen / Kontaktdatenerhebung von sämtlichen Personen / Abstand zwischen Tischen 1,5 Meter oder Anbringung von Abschrankungen.


Kulturveranstaltungen und Gottesdienste ohne fixe Obergrenze von 50 Personen

Auch bei kulturellen Veranstaltungen sieht die Regierung eine Lockerung der Massnahmen als möglich an. Die Personenobergrenze von 50 Personen in Innenräumen ist aus Sicht der Regierung jedoch zu tief für die allermeisten Betriebe und Einrichtungen, sie ist vor allem kostentreibend. Es soll deshalb keine absolute Personenobergrenze eingeführt werden, sondern die Schutzmassnahmen sollen auf die Grösse und Kapazität der Institutionen ausgerichtet sein. Die Anzahl zugelassener Besucherinnen und Besucher soll in Relation zur Fläche und zu den Belüftungsmassnahmen stehen – wie in anderen Branchen auch. Hierfür gibt es bereits umsetzbare Vorschläge seitens der Branchenverbände. Wird dennoch eine Obergrenze eingeführt, ist sie auf 150 Personen festzulegen.

Namentlich mit Blick auf die Osterfesttage sollten zudem Gottesdienste mit einer grösseren Anzahl an Personen möglich sein. Es sollte keine absolute Personenobergrenze gelten, sondern die Schutzmassnahmen sollen auf die Grösse und Kapazität Räumlichkeiten ausgerichtet sein.

Dringend nötig ist zudem ein verbindlicher Entscheid des Bundesrates zu grösseren Veranstaltungen im Freien wie den Sommerfestivals. Der Monat März ist für viele Festivalveranstaltende die letztmögliche Option, die jeweiligen Festivals des Jahres 2021 noch zu adaptieren oder abzusagen. Ebenfalls ist Planungssicherheit notwendig für weitere Grossveranstaltungen über 1'000 Besucherinnen und Besucher im Innern wie auch im Freien.

Schliesslich fordert die Regierung spätestens für die Zeit nach den Frühlingsferien auch eine Perspektive für Sportveranstaltungen, dies in Anlehnung an die Regelung von kulturellen Veranstaltungen.

Gleichbehandlung von Veranstaltungen und Bildung

Die Regierung ist erfreut, dass die Hochschulstufe nun in den Fokus der Diskussionen gelangt. Der skizzierte Öffnungsschritt geht ihr aber zu wenig weit. Eine Beschränkung des Präsenzunterrichts auf höchstens 15 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel stellt zumindest für die grossen Hochschulen beziehungsweise die Massenfächer keine gangbare Lösung dar. Die Regierung beantragt daher spätestens auf Mitte des Frühjahrssemesters am 12. April 2021 einen weitergehenden Öffnungsschritt mit der Möglichkeit von Präsenzveranstaltungen mit der gleichen Anzahl an Personen wie bei Veranstaltungen sowie den nötigen Schutzmassnahmen.

Homeoffice-Empfehlung anstatt Pflicht

Zusätzlich zu den skizzierten Lockerungen erachtet die Regierung ein Zurückstufen der Homeoffice-Pflicht auf eine Homeoffice-Empfehlung als angezeigt. In sämtlichen Betrieben wurden nun die Möglichkeiten für Homeoffice ausgelotet und ausgeschöpft. Homeoffice wird auch nach einer Aufhebung der Pflicht weiter Bestand haben und substanziell zur Prävention beitragen.