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Publiziert am 31.03.2021 08:30 im Bereich Allgemein
Nahaufnahme Hand in Hand

Die Impfkampagne in den Pflegeeinrichtungen des Kantons St.Gallen konnte Ende März abgeschlossen werden. Zusammen mit den geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen besteht nun ein ausreichender Schutz für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Deshalb hat die Regierung entschieden, die allgemeine Besuchseinschränkung für Betagten- und Pflegeheime auf den 1. April 2021 aufzuheben.

Nachdem die zweite Welle der Coronapandemie im Oktober 2020 in verschiedenen Betagten- und Pflegeheimen zu Ausbrüchen führte, beschränkte die Regierung die Zahl der Besucherinnen und Besucher. Zudem wurden Besuche grundsätzlich auf die allgemein zugänglichen Räume der Institutionen beschränkt.

Situationsgerechter Umgang mit Einschränkungen

Mit der Durchimpfung hat sich die Ausgangslage verändert. Damit sind die geltenden Besuchseinschränkungen in den Betagten- und Pflegeheimen nicht mehr gerechtfertigt. Die Regelung, wonach Besuche grundsätzlich nur in öffentlich zugänglichen Räumen stattfinden dürfen und die Höchstanzahl Besucherinnen und Besucher je Tag werden ab dem 1. April aufgehoben.

Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Verantwortlichen in den Institutionen situationsgerechte und der epidemiologischen Entwicklung angemessene Massnahmen zum Schutz der Bewohnenden treffen. Der Kanton St.Gallen hat zusammen mit Curaviva St.Gallen, dem Branchenverband der Betagten- und Pflegeheime, und der Geriatrischen Klinik St.Gallen das bestehende Rahmenkonzept zum Umgang mit Besuchen aktualisiert (3-Phasenmodell vom 26. März 2021; siehe Webseite). Das Konzept regelt die Besuche in Abhängigkeit der kantonalen Fallzahlen. Da der Wert im Kanton St.Gallen aktuell über 100 laborbestätigter COVID-19-Fälle pro 100'000 Einwohner liegt, wird den Einrichtungen empfohlen, dass sich Besuchende weiterhin im Voraus anmelden und ihre Kontaktdaten angeben. Die Einrichtungsleitung kann je nach Situation im Heim weitere Regelungen vorsehen. Das Grundlagenpapier äussert sich insbesondere auch zur Frage, inwieweit Bewohnende das Areal der Institutionen verlassen können (z.B. für Spaziergänge, persönliche Kommissionen oder Besuche bei Angehörigen). Anfragen hierzu hatten sich in den letzten Wochen gehäuft. Die Bewohnenden können sich grundsätzlich frei bewegen solange sie die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einhalten.

Ausreichender Schutz dank Impfungen

Mit der Impfkampagne des Kantons St.Gallen sind die Bewohnenden und das Personal von Betagten- und Pflegeheimen prioritär behandelt worden. Bereits Anfang Januar begannen die ersten mobilen Impfaktionen in den Institutionen und konnten am 25. März 2021 erfolgreich abgeschlossen werden. Neben dem Impfen werden die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen weiter angewendet. Sie bieten somit einen ausreichenden Schutz, damit Bewohnende von Heimen wieder vermehrt Aussenkontakte pflegen können. Seit rund einem Monat werden Kosten für repetitive Tests in Betagten- und Pflegeheimen vom Bund übernommen. Dadurch bestehen verbesserte Möglichkeiten, allfällige Infektionen in den Betrieben frühzeitig zu erkennen und gezielte Massnahmen zu treffen.

(Dies ist eine präzisierte Version der Medienmitteilung, aktualisiert am 31. März 2021, 17.35 Uhr)