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Publiziert am 31.03.2021 08:45 im Bereich Allgemein
www.sg.ch/coronavirus

Personen, die wegen der Corona-Krise starke Einnahmeneinbussen haben und deshalb in einer finanziellen Notlage sind, können ab 15. April Unterstützungsleistungen, sogenannte Corona-Hilfe beantragen. Die Regierung hat am 30. März eine entsprechende Verordnung verabschiedet und stellt im Auftrag des Kantonsrates fünf Millionen Franken für Unterstützungsbeiträge zur Verfügung.

Der Kanton St.Gallen will Personen, die besonders stark von der Covid-19-Krise betroffen sind und die trotz umfassenden Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton ihre Ausgaben nicht decken können, finanziell unterstützen. Dabei soll insbesondere eine langfristige Sozialhilfe-Abhängigkeit verhindert werden.

St.Gallerinnen und St.Galler mit tiefen Einkommen berechtigt

Berechtigt für Unterstützungsbeiträge sind Personen, die im Kanton St.Gallen wohnhaft sind. Sie müssen ausweisen, dass ihre anrechenbaren Einnahmen ihre anerkannten Ausgaben in den letzten zwölf Monaten nicht decken konnten. Auch muss das Vermögen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag aufgebraucht sein.

Gemeinden richten die Corona-Hilfe aus

Die Corona-Hilfe wird durch die Gemeinden ausgerichtet. Die Unterstützung erfolgt in der Reihenfolge der Einreichung (Prinzip «first come, first served») und ist insgesamt auf fünf Millionen Franken begrenzt. Betroffene Personen finden alle wichtigen Informationen und das Gesuchsformular ab 15. April unter www.coronahilfe.sg.ch oder können sich direkt an ihre Wohnsitzgemeinde wenden. Sie haben Anspruch auf Beratung und erhalten diese entweder durch ihre Wohnsitzgemeinde oder durch eine ausgewählte Beratungsstelle. Auf www.coronahilfe.sg.ch werden die Beratungsstellen aufgeführt.

Ergänzung zum bestehenden System der sozialen Sicherheit

Die Corona-Hilfe ist eine Ergänzung zum bestehenden System der sozialen Sicherheit, das aufgrund der aktuellen Krise bereits von Bund und Kantonen ausgebaut wurde. Sie ist für Personen gedacht, die trotz allem knapp am Existenzminimum leben. Die Anspruchsberechnung orientiert sich am System der Ergänzungsleistungen.  

Bedarf ist nicht einfach vorherzusagen

Die ab Mitte April 2021 zur Verfügung stehende Corona-Hilfe ist das Ergebnis vertiefter Abklärungen, an denen neben dem Kanton auch die Gemeinden und die Sozialämter beteiligt waren. Die Regierung wird die Wirksamkeit der Corona-Hilfe in den nächsten Monaten überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.