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Publiziert am 24.03.2021 09:30 im Bereich Allgemein
Symbolbild Schule mit Bleistiften

In Erfüllung der Motion «Kindern mit einer Sprachbehinderung zu ihrem Recht verhelfen» unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat den XXIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz. Mit dieser Gesetzesanpassung sollen ausreichend Plätze für verfügte Sonderschulbesuche gewährleistet werden. Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage und unterbreitet der Regierung gleichzeitig zwei Aufträge.

Die Motion «Kindern mit einer Sprachbehinderung zu ihrem Recht verhelfen» geht auf eine Diskussion um die Sprachheilschulversorgung im Schuljahr 2018/2019 zurück. Damals konnte nicht allen Schülerinnen und Schülern, für die der zuständige Schulträger eine entsprechende Sonderschulung verfügt hatte, zeitgerecht ein Platz zur Verfügung gestellt werden. Somit ergab sich eine Warteliste. Der Motionsauftrag zielte auf eine kurzfristig reaktivierbare Angebotserweiterung und das Gewährleisten des verfassungsmässigen Anspruchs auf adäquate Sonderbeschulung, wenn dies aufgrund der diagnostizierten Beeinträchtigung notwendig ist. Vor dem Hintergrund der verfassungsmässigen Pflicht der Gleichbehandlung kann sich eine entsprechende Gesetzesanpassung jedoch nicht allein auf Plätze der Sprachheilschulen beschränken, weshalb der Gesetzesentwurf eine grundsätzliche Lösung für die gesamte Sonderschule vorsieht.

Unter dem Präsidium von Kilian Looser, Nesslau, beriet die vorberatende Kommission die Vorlage der Regierung. Die Kommission begrüsst die Umsetzung des Motionsauftrags. Diskutiert wurden die Dringlichkeit der Umsetzung, die Sonderschulquote des Kantons sowie die Balance zwischen Integration und Separation von Kindern mit Behinderung in der Regelschule beziehungsweise in der Sonderschule. Umstritten war die Frage der Notwendigkeit des XXIV. Nachtrags zum Volksschulgesetz, weshalb eine Minderheit der Kommission sich für Nichteintreten aussprach.

Die Kommission unterbreitet dem Kantonsrat zwei Aufträge an die Regierung. So soll die Regierung prüfen, ob eine Kostenbeteiligung des Kantons an den integrativen Massnahmen auf kommunaler Ebene einen positiven Effekt auf die Separationsquote und die Gesamtkosten hat. Auch soll sie prüfen, wo und inwieweit – über die Sonderpädagogik in der Regelschule hinaus – das Anreizsystem des Personalpools der Volksschule auch auf die Sonderschulung angewendet werden kann. Dabei soll sowohl der Budgetplanung in den Gemeinden als auch den unterschiedlichen Behinderungsarten und -graden Rechnung getragen werden. Beide Aufträge sollen im Rahmen des gutgeheissenen Postulats «Wirksamkeit und Kostenwahrheit von Integration und Separation in der Volksschule» (43.20.04) beantwortet werden.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aprilsession in erster Lesung und voraussichtlich in der Junisession 2021 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.21.01 zu finden.