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Publiziert am 01.02.2021 10:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Gastrobetrieb

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat den Gesetzesentwurf zu den Corona-Härtefallmassnahmen beraten. Der Entwurf der Regierung fand in der Kommission grossmehrheitlich Anklang. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten und unterbreitet ihm gleichzeitig einige Anträge zur Präzisierung der Gesetzesbestimmungen.

Unter dem Präsidium von Christof Hartmann, Walenstadt, beriet die vorberatende Kommission das Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie. Sie begrüsst die Ausgestaltung des kantonalen Härtefallprogramms, das mit dem Einbezug der Zulieferer auch ganze Wertschöpfungsketten berücksichtigt. Diskutiert wurde die Auswahl der für die Unterstützungsgelder in Frage kommenden Branchen. Die Diskussion hat gezeigt, dass die Aufzählung der Branchen im Gesetz nicht abschliessend ist und die Härtefallmassnahmen durch die Regierung auf weitere Branchen bei besonderer Betroffenheit ausgedehnt werden kann.

Auch erörterte die Kommission diverse Varianten der Höhe der Ausfälle, die Unternehmen nachweisen müssen, um Härtefallmassnahmen beanspruchen zu können. Die Vertreter der Regierung bekräftigten in der Kommission mehrmals, bei der Beurteilung der Gesuche sachgerecht und pragmatisch vorzugehen, ohne dabei die Gefahr von Missbräuchen aus dem Auge zu verlieren.

Erhöhung des Volumens

Der Bundesrat hat letzte Woche kommuniziert, dass er das Volumen des Härtefallprogramms um weitere 2,5 Milliarden Franken auf 5 Milliarden Franken erhöhen möchte. Aufgrund dieser vorgeschlagenen Änderungen des nationalen Covid-19-Gesetzes sind Anpassungen auch auf kantonaler Ebene erforderlich. Total sollen für die Unterstützung von Härtefällen im Kanton voraussichtlich 261 Millionen Franken – vormals 98,9 Millionen Franken – zur Verfügung stehen, wobei diese Mittel als nicht rückzahlbare Beträge und in Form von Solidarbürgschaften ausgerichtet werden. Der Bund übernimmt voraussichtlich rund zwei Drittel, der Kanton ein Drittel der anfallenden Kosten. Notwendig sind dazu noch Beschlüsse des Bundesparlaments in der Frühjahrssession 2021; bis dann stehen im Kanton St.Gallen Mittel von vorerst 98,9 Millionen Franken für Härtefälle zur Verfügung.

Kommission beantragt Präzisierungen

Die Kommission sprach sich aufgrund der Erhöhung des Volumens der Bundesmittel in ihren Anträgen für einige Präzisierungen im Gesetzesentwurf aus. So soll der erforderliche Kantonsbeitrag, der für die Inanspruchnahme der Bundesmittel nötig ist, höchstens 95 Millionen Franken betragen. Zudem sollen Unternehmen neben anderen Anforderungen nachweisen, dass sie per 31. Dezember 2019 nicht überschuldet waren. Der Entwurf der Regierung sah vor, dass die Unternehmen zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2019 nicht überschuldet sein durften. Die Kredite sollen möglichst rasch bezogen werden. Die Kommission sieht deshalb vor, dass der Anspruch auf Gewährung der Solidarbürgschaft nach 60 Tagen ab Entscheideröffnung verfällt.

Insgesamt untersteht der Erlass dem obligatorischen Finanzreferendum und wird damit dem Volk vorgelegt. Die Leistungen aufgrund des Härtefallprogramms sind bereits ab sofort auf Grundlage der dringlichen Verordnung der Regierung möglich.

Bundesdarlehen für FC St.Gallen und SCRJ Lakers sicherstellen

Die vorberatende Kommission begrüsst weiter die Unterstützung des FC St.Gallen sowie der SC Rapperswil-Jona Lakers. Der Kanton übernimmt Sicherheitsleistungen von 25 Prozent der beantragten Bundesdarlehen. Diese Sicherheiten haben ein Volumen von 1,1 Millionen für den FC St.Gallen beziehungsweise von 0,7 Millionen Franken für die Rapperswil-Jona Lakers. Thematisiert wurden die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Sportvereine, deren Anstrengungen, die Ausgaben tief zu halten sowie die Rahmenbedingungen in den jeweiligen Standortgemeinden.

Beiträge für Seilbahnbetriebe bereitstellen

Diskutiert wurde in der Kommission die Thematik, dass Seilbahnbetriebe die geforderten Umsatzeinbussen des Bundeshilfsprogramms nicht erfüllen, aber dennoch mit Liquiditätsproblemen konfrontiert sind. Neben den vorgesehenen Darlehen oder Solidarbürgschaften im Einzelfall gaben vor allem die nicht rückzahlbaren Beiträge in der Kommission zu reden. Die Standortgemeinden müssen sich gemäss dem Gesetzesentwurf mit einem Anteil von 40 Prozent daran beteiligen. Änderungsanträge fanden jedoch keine Mehrheit.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Februarsession in erster und voraussichtlich in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.21.02 zu finden.