Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 20.02.2021 09:47 im Bereich Allgemein
Gastrotische draussen

Die Regierung des Kantons St.Gallen erachtet aufgrund der aktuellen Lage die Lockerung von Massnahmen als angebracht und vertretbar. Sie ist aber der Ansicht, dass aufgrund der deutlich verbesserten epidemiologischen Lage und der dringend erforderlichen Perspektive für die Bevölkerung und die Wirtschaft weitergehende Lockerungen als vom Bundesrat vorgeschlagen umgesetzt werden sollten. Zudem fordert die Regierung, dass die Bemühungen im Bereich des Impfens auf Bundesebene forciert werden.

Aus Sicht der Regierung müssen die Lockerungen systematisch erfolgen, objektiven Kriterien folgen und so etappiert werden, dass ein Zeitraum von drei Wochen zwischen einzelnen «Lockerungspaketen» liegt. Eine Öffnungsstrategie, die den jeweiligen Risiken Rechnung trägt, ist für die Regierung des Kantons St.Gallen deshalb grundsätzlich sinnvoll. Sie spricht sich jedoch dafür aus, dass als Aspekte der Risikoabschätzung auch die Verweildauer, die räumlichen Verhältnisse und die Art der Aktivität stärker berücksichtigt werden.

Zudem erachtet es die Regierung des Kantons St.Gallen als unerlässlich für den Erfolg der Öffnungsstrategie, dass die Bemühungen auf Bundesebene im Bereich des Impfens forciert werden. Die rasche und weitgehende Impfung der Bevölkerung erscheint derzeit als das einzige Mittel, um der Pandemie nachhaltig begegnen zu können. Sie fordert den Bundesrat daher auf, das Impfmanagement deutlich zu verbessern und zu prüfen, wie die Schweiz auf schnellem Weg mehr Impfstoff beschaffen kann.

Konkrete Vorschläge der Regierung

Die Regierung des Kantons St.Gallen regt weitergehende Lockerungen auf den 1. März 2021 an:

  • Generelle Öffnung der Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben (einschliesslich in Skigebieten) mit flankierenden Massnahmen (namentlich Konsumation nur sitzend, 4er-Tische, Abstand zwischen den Tischen, Kontaktdatenerhebung). Wichtig ist der Regierung, dass auch Gastronomiebetriebe, die ihre Aussenbereiche öffnen, weiterhin in den Genuss von Härtefallmassnahmen kommen können sollen. Denn im Regelfall ist nicht davon auszugehen, dass lediglich mit der Öffnung der Aussenbereiche ein rentabler Betrieb möglich ist. 
  • Maximale Personenzahl bei privaten Veranstaltungen in Innenbereichen: 10 Personen (statt 5).
  • Kulturelle Veranstaltungen im Freien sowie Sport im Freien bis 15 Personen (analog private Veranstaltungen im Freien) 
  • Altersgrenze Sport/Kultur: 25 Jahre anstatt 18 Jahre
  • Schutzkonzepte/Abstandsvorschriften insbesondere in Läden und Einkaufszentren: keine strengeren Vorschriften als unmittelbar vor dem Lockdown
  • Öffnung von Zoos und Tierparks auch in den Innenbereichen (analog Museen)
  • Zurückstufung der Homeoffice-Pflicht auf eine Homeoffice-Empfehlung 
  • Temporäre Ausdehnung der Öffnungszeiten der Läden und Dienstleistungsbetriebe, um die Kundenströme besser zu verteilen.

Zweiten Öffnungsschritt ausweiten

Zudem spricht sich die Regierung des Kantons St.Gallen in einem zweiten Öffnungsschritt für folgende Änderungen aus, sofern es die epidemiologische Lage zulässt:

  • Der nächste Öffnungsschritt ist bei entsprechender positiver Entwicklung bereits nach drei Wochen vorzunehmen.
  • Wiedereröffnung der Innenbereiche von Gastronomiebetrieben (mit Schutzkonzepten und allenfalls weiteren flankierenden Massnahmen)
  • Wiedereröffnung von bestuhlten Kino-, Theater- und Konzertsälen: Anstelle von generell festgelegten Publikumszahlen sollen die von der Branche vorgeschlagenen Schutzkonzepte zur Anwendung kommen (mit der Anzahl Personen, die nach Belüftungs- und Flächenkriterien zugelassen werden).
  • Rückkehr zum Präsenzunterricht auf der Tertiärstufe unter Einhaltung der Schutzkonzepte spätestens ab Mitte des Frühjahrssemesters am 12. April 2021: Es ist nicht sachgerecht und wird der Bedeutung der einzelnen Bildungsbereiche nicht gerecht, wenn die Lockerungen im Bereich «Bildung vor Ort innen» auf Volkshochschulen und Kurse von privaten Anbietern beschränkt werden.  
  • Grenzüberschreitender Verkehr: Lockerung der Quarantäneverpflichtungen 

Zudem ist die Regierung der Ansicht, dass der R-Wert und die Positivitätsrate als Beurteilungskriterien für künftige Lockerungsschritte gestrichen werden sollten. Bei tiefem Niveau kann der R-Wert wieder relativ schnell bei 1 liegen, auch wenn die Lage mit Blick auf die Anzahl Neuinfektionen unproblematisch ist. Die Positivitätsrate wird bei verändertem Testregime und Pandemieverlauf keine gute Grundlage mehr sein.

Schliesslich fordert die Regierung des Kantons St.Gallen auch Planungssicherheit für Festivals. Grosse Festivals mit mehreren zehntausend Besucherinnen und Besuchern benötigen im Verlauf des Februars Klarheit für den ersten Teil des Festivalsommers 2021. Die Vorbereitungsarbeiten nehmen mehrere Monate in Anspruch und abgeschlossene Verträge sind bindend. Je länger die Unsicherheit anhält, desto mehr Kosten werden verursacht, auch für die öffentliche Hand. Planungssicherheit ist insbesondere für Veranstalter grosser Festivals zwingend.

Der Kantonsrat hat letzte Woche die Härtefallregelung angepasst. Details sind auf der Homepage unter www.sg.ch/coronavirus einzusehen.