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Publiziert am 27.02.2021 13:00 im Bereich Allgemein
Bauarbeiter am Teeren

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Kantonen am Donnerstag mitgeteilt, dass sie Gastronomiebetriebe über Mittag als Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz freigeben können. Der Kanton St.Gallen nimmt diese Gelegenheit wahr und erlaubt Restaurants ab dem 1. März 2021, Personen aus den entsprechenden Branchen zu bewirten. Die Bewirtung ist aber an strenge Auflagen geknüpft.

Wer ein Restaurant führt, kann dieses ab kommenden Montag als Betriebskantine für Unternehmen aus handwerklichen oder landwirtschaftlichen Branchen öffnen. Damit ist es der Gastronomin und dem Gastronomen erlaubt, zwischen 11 und 14 Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen aus folgenden Branchen zu bewirten: Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice. Diese Betriebe registrieren sich über Gastro St.Gallen auf einer Liste des Kantons.

Die Gäste müssen überdies im Vorfeld von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber beim Restaurant angemeldet werden. Zudem muss die Gastronomin und der Gastronom die Daten der Gäste erfassen und diese für das Contact Tracing des Kantons während 14 Tagen aufbewahren. Schliesslich gilt ein strenges Schutzkonzept, welches das Restaurant einhalten muss. Damit sollen allfällige Ansteckungen verhindert und ein Ausbruch rasch eingedämmt werden können.

Der Entscheid des BAG kam überraschend, entsprechend kurzfristig ist die Umsetzungszeit. Der Kanton St.Gallen hat die Umsetzung mit Gastro St.Gallen und GastroSuisse besprochen. Restaurants, die teilnehmen möchten, müssen sich bei Gastro St.Gallen melden – auch solche, die nicht Verbandsmitglieder sind. Gastro St.Gallen meldet dem Kanton anschliessend die teilnehmenden Restaurants. Der Kanton wird die Liste der teilnehmenden Restaurants veröffentlichen. Die Gemeinden kontrollieren die Umsetzung vor Ort. Das Gesundheitsdepartement hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Auch wenn ein Restaurant als Betriebskantine öffnet, können für die ausgefallenen Arbeitsstunden Kurzarbeitsentschädigung abgerechnet werden, falls die Voranmeldung bewilligt wurde.