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Publiziert am 11.02.2021 09:00 im Bereich Allgemein
Grenzbrücke zwischen Au und Lustenau

Die Grenzbrücke zwischen Au und Lustenau erreicht mittelfristig das Ende ihrer Nutzungsdauer und muss ersetzt werden. Um die Lebensqualität der Anwohnerschaft und den Verkehrsfluss am Grenzübergang zu verbessern, wird auch eine neue Lage der Brücke geprüft. Der Kanton St.Gallen und das Land Vorarlberg lancieren nun die Planung für den Neubau. In einem ersten Schritt erarbeiten die Partner bis Ende 2023 verschiedene Varianten.

Die Rheinbrücke zwischen Au und Lustenau wurde 1957 erstellt und ist heute eine wichtige Verbindungsachse. Täglich fahren hier im Durchschnitt 14'500 Fahrzeuge über die Grenze; davon rund 1'100 LKWs. Die neue Brücke soll die Verkehrssicherheit erhöhen, die Lebensqualität der Anwohnerschaft steigern und die unterschiedlichen Bedürfnisse von Autofahrenden, Velofahrenden sowie Fussgängerinnen und Fussgängern berücksichtigen. Mit einem Variantenstudium wird nun die Bestvariante für die neue Brücke gesucht. Nach Abschluss des Variantenstudiums Ende 2023 wird mit einem Wettbewerb die konkrete Ausgestaltung der Brücke festgelegt. Nach heutigem Kenntnisstand ist in 2032 mit einem Baubeginn zu rechnen.

Mehr Sicherheit und Lebensqualität dank neuer Lage

Mit dem Neubau der Brücke soll der Grenzverkehr künftig besser fliessen. Heute kommt es regelmässig zu grossen Staus. Grund dafür ist nicht nur das hohe Verkehrsaufkommen. Auf Schweizer Seite liegen der Zoll und Autobahnanschluss nah beisammen. Deshalb wird mit dem Variantenstudium auch untersucht, ob eine neuer Standort der Brücke zu einer Verkehrsentlastung der Anwohnerschaft und Betriebe führen könnte. Ein möglicher Standort der Brücke soll im Gebiet zwischen Unterfahr (Höhe Rheinstrasse) und Engelkreisel (Höhe Dornbirnerstrasse) untersucht werden. 

Gemeinsame Planung

Der Kanton St.Gallen und das Land Vorarlberg arbeiten im Projekt eng mit der Gemeinde Lustenau, der Marktgemeinde Au sowie mit den Zollverwaltungen und der Grenzwacht zusammen. Die Partner stimmen den Brückenneubau auf wichtige Drittprojekte wie zum Beispiel das Hochwasserschutzprojekt Rhesi oder die geplante S18 Bodensee Schnellstrasse ab.

Die Kosten für das Variantenstudium betragen rund 410'000 Franken und werden je zur Hälfte vom Kanton St.Gallen und vom Land Vorarlberg getragen. Wie viel der Neubau der Brücke genau kosten wird, kann erst nach dem Wettbewerb ermittelt werden. In St.Gallen entscheidet der Kantonsrat abschliessend über das Vorhaben. In Vorarlberg die Landesregierung. Der Kanton St.Gallen und das Land Vorarlberg informieren regelmässig über das Vorhaben.