Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 02.12.2020 17:46 im Bereich Allgemein
Symbolbild Spitäler

Der Kantonsrat hat heute die Vorlage zur Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde gutgeheissen. Damit wird die Zahl der Spitalstandorte im Kanton St.Gallen in den nächsten Jahren von neun auf fünf reduziert. Zwei Beschlüsse unterstehen dem obligatorischen Finanzreferendum. Die entsprechenden Volksabstimmungen werden voraussichtlich im Juni oder September 2021 stattfinden.

Der Kantonsrat hat heute die Vorlage «Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde» verabschiedet. Damit wird das stationäre Angebot künftig auf die vier Mehrspartenspitäler Grabs, Uznach, Wil und St.Gallen konzentriert. Am Spital Walenstadt wird das stationäre Angebot vorerst ebenfalls weitergeführt. Die Regierung wird bis Ende 2022 aber aufzeigen müssen, welche künftigen Möglichkeiten es für das Spital in Zusammenarbeit mit den Kantonsspitälern Graubünden und Glarus gibt.

An den bisherigen Spitalstandorten Rorschach, Altstätten, Wattwil und Flawil werden regionale Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) mit ambulanten Leistungsangeboten etabliert, die auf die regionalen Bedürfnisse abgestimmt sind und je nach Bedarf auch über ein Notfallangebot verfügen. Das Angebot wird in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auf die jeweiligen Regionen ausgerichtet. Die Spitalverbunde bieten ihre Unterstützung ergänzend dazu an.

Folgender Zeitplan ist derzeit aktuell:

Jahr 2021

Verschiebung der stationären Angebote der Standorte Rorschach (Anfang 2021) und Flawil (ca. Mitte 2021) nach St.Gallen. Konzeption der regionalen Gesundheits- und Notfallzentren mit Partnern vor Ort.

Jahr 2023

Bericht über die Zukunft des Spitals Walenstadt

Jahr 2024

Verschiebung der stationären Angebote aus Wattwil nach Wil; Aufbau des Gesundheits- und Notfallzentrums in Wattwil und ggf. Kompetenzzentrum für spezialisierte Pflege

bis ins Jahr 2024

Bericht mit Varianten zur verstärkten Integration der Spitalverbunde (Prüfung Organisationsstruktur)

bis ins Jahr 2026

Bericht über die Zukunft des Spitals Wil

Jahr 2027

Verschiebung der stationären Angebote aus Altstätten nach Grabs beziehungsweise St.Gallen, Aufbau des regionalen Gesundheits- und Notfallzentrums in Altstätten

Jahr 2028

Transformation ist abgeschlossen

Die Konzipierung der Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) wird in Projektgruppen erarbeitet, in welchen die niedergelassene Ärzteschaft, die Spitalverbunde, die Standort- beziehungsweise die Regionenvertreter und die entsprechenden Partner vertreten sind:

  • In Rorschach wird aktuell durch die Stadt geprüft, wo künftig das Gesundheitszentrum an gut erreichbarer Lage zu stehen kommen könnte. Der Zeitpunkt des Bezugs des neuen Standorts ist primär von der Bauplanung abhängig und wird aus heutiger Sicht frühestens 2024/25 erfolgen. In Rorschach wird nach der Aufhebung des stationären Angebots und des Notfalls Anfang 2021 das Kantonsspital St.Gallen im bestehenden Spitalgebäude die Hämodialyse, das Onkologische Ambulatorium und einen Grossteil des aktuellen Sprechstundenangebots in einer Übergangsphase weiterführen.
  • In Flawil hat eine Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeheimbetreiberin Solviva, dem Schweizer Paraplegikerzentrum, der niedergelassenen Ärzteschaft, dem Kantonsspital St.Gallen, dem Wohn- und Pflegeheim Flawil und der Gemeinde zusammen mit dem Kanton die Arbeiten für die Ausarbeitung der Nachfolgelösung des Spitals Flawil aufgenommen.
  • In Wattwil laufen Gespräche mit der niedergelassenen Ärzteschaft und den Regionenvertretern zum weiteren Vorgehen. Hier soll zusätzlich zum regionalen GNZ ein Kompetenzzentrum für spezialisierte Pflege realisiert werden. Die Vorarbeiten mit Solviva, der Spitalregion Fürstenland Toggenburg und der Psychiatrie St.Gallen Nord sind bereits weit gediehen.
  • In Altstätten wird eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Stadt, der ansässigen Alters- und Pflegeheime, der niedergelassenen Ärzteschaft, der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland und des Kantons die Konzeption des GNZ an die Hand nehmen.

Bereits stattgefunden haben auch mehrere Gespräche zwischen dem Kanton St.Gallen, dem Kantonsspital Graubünden, den politischen Vertretern aus dem Sarganserland und der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland. Sie haben den Rahmen für die Abklärungen zum Spital Walenstadt soweit abgesteckt, dass diese Arbeiten im neuen Jahr rasch aufgenommen werden können.

Volksabstimmung im Juni oder September 2021

Der Kantonsrat hat heute mehrere Erlasse und Erlassänderungen vorgenommen. Zwei Beschlüsse unterstehen jedoch noch dem obligatorischen Finanzreferendum und kommen im Juni oder September 2021 zur Abstimmung. Es ist dies zum einen der Teil des Sanierungsbeitrags der Spitalregion Fürstenland Toggenburg, der in Form einer Bareinlage von 10 Millionen Franken und einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital von 20 Millionen Franken vorgenommen werden muss. Zum anderen müssen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Erhöhung der Kantonsbeiträge im Bereich der Notfallversorgung im Umfang von jährlich 10,3 Millionen Franken zustimmen. Inwiefern noch weitere Erlasse zur Abstimmung kommen, zeigt sich nach Ablauf der Referendumsfrist am 25. Januar 2021.