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Publiziert am 12.12.2020 10:30 im Bereich Allgemein
Coronavirus

Der Bundesrat hat am Freitag verschiedene zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bekannt gegeben. Die Regierung ergänzt diese – wie am Mittwoch kommuniziert – mit einem kantonalen Massnahmenpaket. Dazu liegt jetzt die entsprechende Verordnung vor. Die kantonalen Massnahmen treten am Sonntag, 13. Dezember 2020, in Vollzug.

Die Anzahl Neuinfektionen mit Covid-19 sowie die Zahl der Hospitalisationen sind im Kanton St.Gallen in den vergangenen Tagen wieder angestiegen. Das von der Regierung mit den bisherigen Massnahmen verfolgte Ziel einer Stabilisierung und kontinuierlichen Senkung der Fallzahlen konnte daher nicht erreicht werden. Für das Gesundheitspersonal und die Gesundheitseinrichtungen bedeutet dieser Anstieg eine grosse Belastung.

Aufgrund dieser angespannten Situation hat die Regierung bereits am vergangenen Mittwoch ein Massnahmenpaket vorgestellt, das für Entlastung sorgen soll. Das Paket wurde nun auf die vom Bund am Freitag bekannt gegebenen Massnahmen abgestimmt, und die Regierung hat die entsprechende Verordnung verabschiedet. Die von der Regierung vorgesehenen Massnahmen in den Bereichen öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen werden durch die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen ersetzt. Ergänzend zu den bereits bestehenden, von Bund und Kanton beschlossenen Massnahmen gilt daher kantonal ab Sonntag neu Folgendes:

  • Besuche in Betagten- und Pflegeheimen müssen in einem öffentlich zugänglichen Raum wie zum Beispiel der Cafeteria oder dem Foyer stattfinden. Die Leitung kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vorsehen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen (Homeoffice).
  • Wer positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wird, benachrichtigt unverzüglich alle Personen, mit der er oder sie in den letzten 48 Stunden vor dem Test oder vor dem Auftreten der ersten Symptome engen Kontakt hatte. Die benachrichtigte Person begibt sich unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne.
  • Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind verboten. Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu Menschenansammlungen führen können, sind verboten.

Die nun ergriffenen Massnahmen werden so lange in Vollzug bleiben, bis sich ein nachhaltiger Rückgang der Fallzahlen zeigt. Sollte sich in den nächsten Tagen keine Stabilisierung der Fallzahlen ergeben, werden weitergehende Einschränkungen unumgänglich sein. Dabei ist die Regierung bestrebt, dass jene Massnahmen ergriffen werden, die auch für einen längeren Zeitraum umgesetzt werden können. Dadurch soll die Gefahr eines raschen Wiederanstiegs der Fallzahlen bei einer Lockerung reduziert werden.

Die Regierung begrüsst die vom Bund angekündigte Aufstockung des Härtefallprogramms. Der Kanton St.Gallen wird den damit geschaffenen Spielraum zur Unterstützung der belasteten Branchen nutzen. Die Regierung wird voraussichtlich in der kommenden Woche die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für eine rasche Abwicklung von Gesuchen um finanzielle Entschädigung schaffen.