Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 21.12.2020 09:00 im Bereich Allgemein
Wärmedämmung an Mehrfamilienhaus

Das Förderungsprogramm Energie 2021-2025 löst das Förderungsprogramm 2015 2020 ohne Unterbruch ab. Es wird ab dem 1. Januar 2021 vollzogen. Dies hat die Regierung beschlossen. Der Kantonsrat hat das Energiekonzept in der Novembersession abschliessend zur Kenntnis genommen.

Für die Finanzierung des Förderungsprogramms Energie 2021–2025 steht ein Sonderkredit in der Höhe von 25 Millionen Franken zur Verfügung. Dazu kommen Beiträge des Bundes von etwa 80 Millionen Franken. Das Förderungsprogramm leistet finanzielle Beiträge, beispielsweise an den Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen oder Gebäudemodernisierungen in umfangreichen Etappen. Ausserdem erhalten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer finanzielle Beiträge, wenn sie ihre Öl- oder Gasheizung durch ein erneuerbares Heizsystem ersetzen.

Das Förderungsprogramm trägt dazu bei, die Ziele des St.Galler Energiekonzepts 2021‑2030 zu erreichen. Dazu gehört beispielsweise die Verringerung der CO2‑Emissionen um die Hälfte bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990. Das Förderungsprogramm wirkt sich auch wirtschaftlich vorteilhaft aus. Das regionale Gewerbe erhält Aufträge, der Wirtschaftsstandort gewinnt an Attraktivität und es wird weniger Brennstoff benötigt, der importiert werden muss.

Über einen zusätzlichen Nachtragskredit in der Höhe von 17,2 Millionen Franken für die Umsetzung von Förderungsmassnahmen aus dem neuen St.Galler Energiekonzept 2021‑2030 entscheidet das Stimmvolk im Juni 2021. Der Nachtragskredit wird durch Globalbeiträge des Bundes im Umfang von etwa 25 Millionen Franken ergänzt.

Förderungsprogramm Energie 2021-2025