Die Regierung hat die Anpassung 20 des Richtplans erlassen. Die geplante Festsetzung des Abbaustandorts Campiun wurde in der Vernehmlassung stark kritisiert. Nach erneuter Interessenabwägung verzichtet die Regierung auf die Festsetzung des Abbaustandortes in der Gemeinde Sevelen.
Die Anpassung 20 sah vor, den Hartgesteinsabbau im Gebiet Campiun in der Gemeinde Sevelen im Richtplan festzusetzen. Gegen den Hartgesteinsabbau haben sich die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden und die Umweltverbände in ihren Stellungnahmen ausgesprochen. Als Gründe werden der Natur- und Landschaftsschutz, der Immissionsschutz sowie die lange Dauer der Beeinträchtigung angeführt. Auch der Bund äusserte in der Vernehmlassung Vorbehalte gegenüber dem Abbau von Hartgestein im BLN-Gebiet, dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Sollte das Vorhaben weiterverfolgt werden, müsste im Rahmen der Nutzungsplanung eine umfassende Interessenabwägung erfolgen.
Die Regierung trägt den Bedenken Rechnung. Sie sieht von einem Hartgesteinsabbau und der damit verbundenen Deponie im Gebiet Campiun ab. Der bisherige Abbaustandort Hartgesteinsabbau Campiun und die Deponie werden aus dem Richtplan entfernt.
Vernehmlassung führt zu Präzisierungen
Die Liste der schützenswerten archäologischen Fundstellen wurde aufgrund von neuen archäologischen Funden und Erkenntnissen aktualisiert. Dies war im Grundsatz nicht bestritten. Weitere Präzisierungen und Bereinigungen von Fundstellen sind im Rahmen der Vernehmlassung hinzugekommen. Ebenso werden die aktualisierten Richtplanblätter zu den Wasserversorgungsanlagen, zu den Abbaustandorten – mit Ausnahmen des Hartgesteinabbau Campiun – und zu den Deponiestandorten im Grundsatz unterstützt.
Der Richtplan steuert die räumliche Entwicklung des Kantons St.Gallen. Er wird jährlich angepasst, um die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht aufzunehmen. Bis Ende April 2020 führte das Baudepartement eine Vernehmlassung zum Entwurf der Richtplananpassung 20 durch. Die Ergebnisse und die Stellungnahme der Regierung zu den Vernehmlassungsantworten sind in einem Bericht zusammengefasst. Der Bericht wird allen Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmern zugestellt und im Internet veröffentlicht. Die Genehmigung durch den Bund wird im zweiten Quartal 2021 erwartet.
Sämtliche Unterlagen zur Richtplananpassung 20 sind auf der Webseite des AREG veröffentlicht: www.areg.sg.ch > Kantonale Planung > Richtplanung.