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Publiziert am 19.11.2020 08:15 im Bereich Allgemein
Visualisierung Brücke Hasenweid

Das Genehmigungsprojekt für die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster steht kurz vor dem Abschluss. Verbesserungen am Projekt und der teilweise schlechte Baugrund führen zu höheren Kosten. Ein besonderes Augenmerk legt die Bauherrschaft in einem nächsten Schritt auf die geplante Brücke im Gebiet Hasenweid. Hierzu startet in Kürze ein Projektwettbewerb.

Die Kosten für die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster (ehemals A53-Gaster) betragen aktuell 300 bis 350 Millionen Franken. Die Kostenschätzung aus dem Vorprojekt ging von 177 Millionen (+/- 30 Prozent) aus. Die Mehraufwendungen sind auf die anspruchsvollen geologischen Verhältnisse zurückzuführen. Der schlechte Baugrund und der hohe Grundwasserspiegel stellen besondere Anforderungen an den Bau der verschiedenen Tunnels und Unterführungen. Auch die Verlängerung des Tunnels Rotfarb führt zu Mehrkosten. Dieser schützt das benachbarte Wohnquartier besser vor Emissionen. Die Verlängerung des Tunnels wurde im Mitwirkungsprozess zusammen mit der Bevölkerung erarbeitet. Den Grossteil der Kosten trägt der Kanton St.Gallen. Die Gemeinden Uznach und Schmerikon beteiligen sich an den Kosten für Massnahmen im Bereich des Fuss- und Veloverkehrs.

Der Abschluss des Genehmigungsprojekts ist im 1. Quartal 2021 vorgesehen. Die Vernehmlassung in den politischen Gemeinden erfolgt im 2. Quartal 2021.

Projektwettbewerb für Brücke

Die Erstellung des Genehmigungsprojekts zeigte, dass die neue Strasse im Gebiet Hasenweid direkt durch einen Rutschhang führen würde. Das kantonale Tiefbauamt prüfte deshalb Alternativen. Die neue Linienführung führt um den Rutschhang herum und befindet sich mindestens 110 Meter vom Siedlungsrand entfernt.

Zur Überwindung des Hasenweidtobels ist eine rund 400 Meter lange Brücke geplant. Um die Brücke sorgfältig in die Umgebung einzubetten, wurde eine landschaftspflegerische Begleitplanung gestartet. Dies im Bewusstsein, dass die Abschirmung des Siedlungsgebiets ein dringendes Anliegen der Gemeinde Uznach ist. In den nächsten Wochen wird ein Projektwettbewerb für die Brücke ausgelöst.

Im Rahmen der Variantenprüfung Hasenweid wurde auch eine reine Tunnellösung untersucht. Sowohl die erheblichen Mehrkosten des rund 1,5 Kilometer langen Tunnels in der Höhe von rund 150 Millionen Franken als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten einer solchen Lösung sind im Verhältnis zur Gesamtlösung nicht zu rechtfertigen. Neben der Finanzierung bringen die geologischen Unsicherheiten grosse Planungs- und Realisierungsrisiken mit sich. Der Kanton hat deshalb entschieden, diese Variante nicht weiterzuverfolgen.

Projektname angepasst

Mit dem neuen Netzbeschluss wurden Anfang 2020 schweizweit rund 400 Kilometer kantonale Strassen in das Inventar des Bundes aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurde die A53 zwischen Brüttisellen und der Verzweigung Reichenburg in A15 umbenannt. Dementsprechend hat das kantonale Tiefbauamt den Projektnamen auf Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster angepasst. Unter dem neuen Auftritt www.a15-gaster.ch informieren das kantonale Tiefbauamt und der Gemeindeverband Region ZürichseeLinth über das Projekt.

Anhörung der Gemeinde

Politische Gemeinden, auf deren Gebiet die Strasse liegt, werden bei der Projektierung angehört. In der Gemeindeordnung regelt jede Gemeinde, unter welchen Umständen der Vernehmlassungsbeschluss der Bürgerschaft unterbreitet wird. Massgebend sind entweder die Gesamtkosten oder der Kostenanteil der Gemeinde.

In Schmerikon sind die Gesamtkosten massgebend, weshalb das Projekt dem fakultativen Referendum untersteht. In Uznach, Gommiswald, Kaltbrunn und Benken ist der Kostenanteil der Gemeinde ausschlaggebend. Im vorliegenden Projekt tragen die Gemeinden 35 Prozent der Kosten, die auf Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr entfallen. In Gommiswald, Benken und Kaltbrunn sind keine solchen Massnahmen erforderlich. Es entstehen keine Kosten, sodass die Gemeinderatsbeschlüsse nicht dem fakultativen Referendum unterstehen.

In Uznach unterstehen Gemeinderatsbeschlüsse dem fakultativen Referendum, wenn der Kostenanteil der Gemeinde mehr als 1,5 Millionen Franken beträgt. Aufgrund der grossen Bedeutung des Projekts möchte der Gemeinderat seinen Beschluss von der Bürgerschaft bestätigen lassen. Dafür ist eine Anpassung der Gemeindeordnung nötig. Der Gemeinderat wird dem Stimmvolk einen Antrag unterbreiten.

Projektinformationen und Illustrationen: www.a15-gaster.ch