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Publiziert am 12.11.2020 09:55 im Bereich Allgemein
Lernende Studierende

Die Interkantonale Universitätsvereinbarung ermöglicht Studierenden den freien Zugang zu Universitäten in der ganzen Schweiz. Ausserdem dient sie als Lastenausgleich zwischen den Kantonen. Der Beitritt zur nun totalrevidierten Vereinbarung bedarf im Kanton St.Gallen der Genehmigung durch den Kantonsrat. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage.

In der kantonsübergreifenden Zusammenarbeit der Hochschulen ist die Interkantonale Universitätsvereinbarung ein wichtiges Instrument. Sie sichert Studierenden die Freizügigkeit und den gleichberechtigten Zugang zu sämtlichen Schweizer Universitäten. Zugleich regelt sie den Lastenausgleich zwischen den Kantonen. Die Universitätskantone erhalten Beitragszahlungen von denjenigen Kantonen, aus denen die Studierenden stammen.

Neue Tarife und Abschaffung von Rabatten

Die zuletzt im Jahr 1997 revidierte Vereinbarung war reformbedürftig. Die Plenarversammlung der Eidgenössischen Erziehungsdirektorenkonferenz hat deshalb eine Totalrevision beschlossen und die Interkantonale Universitätsvereinbarung aus dem Jahr 2019 (IUV 2019) verabschiedet. Ein Kernpunkt der Revision ist die Ermittlung der Tarife auf Basis der effektiven Ausbildungskosten. Ausserdem soll das Rabattsystem für hohe Wanderungsverluste – wenn also Studierende nach abgeschlossenem ausserkantonalem Studium nicht in den Heimkanton zurückkehren – abgeschafft werden. Die IUV 2019 wird in Vollzug gesetzt, sobald ihr 18 Kantone beigetreten sind.

System hat sich gemäss Kommission bewährt

Unter dem Präsidium von Raphael Frei, Rorschacherberg, beriet die vorberatende Kommission die Vorlage. Sie begrüsst die Erhaltung der Freizügigkeit von Studienanwärterinnen und -anwärtern innerhalb der Schweiz. Das bisherige System habe sich bewährt und erfahre wichtige Anpassungen. Die IUV 2019 wird in der kantonalen Rechnung zu Mehrbelastungen in Höhe von 0,6 Millionen Franken führen. Doch die Nachteile als Nichtvereinbarungskanton überwiegen klar, denn die Zulassungsbedingungen für St.Galler Studierende an ausserkantonalen Universitäten und Hochschulen würden erschwert. Die Kommission thematisierte auch mögliche Kostenverschiebungen und Zahlungsströme zugunsten der Universität St.Gallen aufgrund des neuen Studienangebots des «Joint Medical Master» und des «Master in Computer Science».

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Novembersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Februarsession 2021 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 24.20.01 zu finden.