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Publiziert am 30.11.2020 09:00 im Bereich Allgemein
Spielende Kinder auf Wiese

Der Kanton St.Gallen und die neun regionalen Kindes- und Erwachsenenschutz-behörden (KESB) haben den jährlichen Kenndatenbericht zur Tätigkeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden veröffentlicht. Der Bericht enthält auch Zahlen zu Aufenthalten von Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien. Sie zeigen, dass die Zahl der Schutzmassnahmen bei Erwachsenen geringfügig ange-stiegen ist und im Kindesschutz abgenommen hat. Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton St.Gallen bei den Kinderschutzmassnahmen im Durchschnitt, bei den Erwachsenenschutzmassnahmen leicht unter dem Durchschnitt.

Am 31. Dezember 2019 bestanden im Kanton St.Gallen 4'995 Erwachsenenschutzmassnahmen. Die leichteren Schutzmassnahmen, die sogenannten Begleit- und Vertretungsbeistandschaften, haben im Vergleich zum Vorjahr um 2 Prozent zugenommen. Die stärkste Schutzmassnahme, die umfassende Beistandschaft, hat um 2 Prozent abgenommen. Damit wird deutlich, dass die KESB den Schutzbedarf einer Person regelmässig prüfen und die individuell geeigneten Schutzmassnahme errichten.

Leichte Abnahme von Kindesschutzmassnahmen

Am 31. Dezember 2019 bestanden im Weiteren 3'302 Kindesschutzmassnahmen, was einer Abnahme von 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dabei gilt es zu beachten, dass je Kind mehrere Kindesschutzmassnahmen bestehen können. Auch die Anzahl Minderjähriger mit einer oder mehrerer Schutzmassnahmen hat mit 2'608 Kinder- und Jugendlichen um 90 abgenommen.

Bei den einzelnen Massnahmen ist eine Abnahme zu verzeichnen, mit Ausnahme der Massnahmen «Weisungen» und «Einsetzung einer Verfahrensvertretung». Bei Weisungen handelt es sich um ambulante Unterstützungsmassnahmen, welche die KESB anordnet. So verpflichtet sie Familien beispielsweise, eine Erziehungsberatung oder eine sozialpädagogische Familienbegleitung in Anspruch zu nehmen, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Die Einsetzung einer Verfahrensvertretung bedeutet, dass Kindern in einem KESB-Verfahren eine Kinderanwältin oder ein -anwalt beiseitegestellt wird, die ausschliesslich die Interessen der Kinder vertreten. Diese Massnahme wird nur bei schwerwiegenden Eingriffen wie beispielsweise einer Fremdunterbringung angeordnet oder in Fällen, in denen die Erwachsenen sich uneinig sind, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Die Zunahme der Verfahrensvertretungen von Kindern lässt vermuten, dass die KESB die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder einbezieht und der Partizipation der Kinder Rechnung trägt.

Durchschnittlich haben im Kanton St.Gallen 12 von 1'000 Erwachsenen und 28 von 1'000 Kindern eine oder mehrere Schutzmassnahmen. Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton bei Kindesschutzmassnahmen im Durchschnitt, bei Massnahmen für Erwachsene leicht darunter.

Abnahme von Fremdunterbringungen von Kindern und Jugendlichen

Seit mehreren Jahren zeichnet sich ab, dass weniger Kinder und Jugendliche in Heimen untergebracht sind. Im letzten Jahr waren es noch 186 Kinder im Vergleich zu 195 im Jahr 2018. Auch die Anzahl Kinder, die in einer Pflegefamilie leben, hat abgenommen. Im Jahr 2018 bestanden 340 Pflegeverhältnisse, im Jahr 2019 waren es noch 330. Gleichzeitig hat die Bevölkerungszahl der Minderjährigen seit dem Jahr 2018 um 700 zugenommen. Die abnehmenden Zahlen werfen die Frage nach den Gründen dieser Veränderung auf.