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Publiziert am 30.10.2020 10:36 im Bereich Allgemein
Symbolbild Spital: Eine Pflegefachperson im Korridor eines Spitals oder einer Klinik

Spitalbesuche sind ab morgen Samstag, 31. Oktober 2020, nur noch in Ausnahmesituationen möglich. Ebenfalls müssen ab morgen positiv auf das Coronavirus getestete Personen ihre engen Kontakte ausserhalb des gleichen Haushaltes selber über eine mögliche Ansteckung informieren. Diese Personen müssen aber nicht mehr in Quarantäne, sondern konsequent Abstand halten, Maske tragen und die Hygieneregeln einhalten. Wenn leichte Symptome auftreten, müssen sie zu Hause bleiben und einen Test machen.

Aufgrund der epidemiologischen Lage und zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie des Gesundheitspersonals hat das Gesundheitsdepartement ein Besuchsverbot in Spitälern und Kliniken beschlossen. Dieses tritt morgen Samstag, 31. Oktober 2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 16. Dezember 2020. Patientinnen und Patienten in Akutspitälern, psychiatrischen Kliniken und Reha-Kliniken dürfen während dieser Zeit keinen Besuch mehr empfangen. Dazu gehören auch Treffen in Gemeinschaftsräumen wie einer Cafeteria, der Spitalkapelle oder auf dem Spitalareal.

Weiterhin erlaubt bleiben Besuche bei Patientinnen und Patienten, die sich in einer ausserordentlichen Situation befinden. Dazu gehören zum Beispiel Eltern von Kindern im Spital, Partner von Gebärenden oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten. Ausnahmen werden von der Leitung der Institution bewilligt.

Regierungspräsident Bruno Damann, Vorsteher des Gesundheitsdepartementes, ist sich bewusst, dass das Besuchsverbot einschneidend ist. In der aktuellen Situation hat aber der Schutz der Patientinnen und Patienten und des Gesundheitspersonals sowie das Funktionieren der Gesundheitsversorgung höchste Priorität.

Contact Tracing: Mehr Spielraum bei den Quarantäneregeln

Mit den steigenden Fallzahlen ist eine lückenlose Nachverfolgung und gezielte Unterbrechung der Übertragungsketten durch das Contact Tracing nicht mehr möglich. Wichtig ist, dass die Contact Tracerinnen und Tracer positiv getestete Personen zeitnah (innerhalb von 24 Stunden) informieren und beraten können. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gibt den Kantonen darum Spielraum bei der Umsetzung des Contact Tracing.

Das Gesundheitsdepartment passt den Ablauf und die Quarantäneregeln ab dem 31. Oktober 2020 an. Unverändert gilt: Die positiv getestete Person geht weiterhin in Isolation. Ihre engen Kontaktpersonen, die im selben Haushalt leben, müssen wie bis anhin für zehn Tage in Quarantäne. Das Team des Contact Tracings nimmt wie bisher mit der positiv getesteten Person Kontakt auf.

Neu informiert die positiv getestete Person ihre engen Kontakte ausserhalb des gleichen Haushaltes jedoch selber über eine mögliche Ansteckung. Diese Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen müssen sie konsequent Abstand halten, Maske tragen und die Hygieneregeln einhalten. Wenn es die persönlichen und beruflichen Umstände erlauben, sollen diese Personen im Homeoffice arbeiten. Wenn leichte Symptome auftreten, müssen sie zuhause bleiben und einen Test machen. Die erleichterten Quarantäneregeln gelten nicht für jene Personen, die vor dem 31. Oktober 2020 eine Quarantäneanordung erhalten haben.

Positive Fälle in Schulen und Heimen werden bei Bedarf weiterhin vom Contact Tracing abgeklärt. Das Tracing-Team beurteilt dann, ob weitere Schritte angezeigt sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn in einer Schule mehrere positive Fälle registriert werden und deshalb für ganze Schulklassen Quarantäne angezeigt ist.