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Publiziert am 30.10.2020 10:33 im Bereich Allgemein
Symbolbild Schule

Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal der Oberstufe müssen ab diesem Montag, 2. November 2020, eine Maske tragen, auch im Klassenzimmer. Das hat das Bildungsdepartement wegen der steigenden Zahl an Infektionen in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarztamt entschieden. Es will dadurch verhindern, dass viele Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler ausfallen und damit den Präsenzunterricht gefährden. Einschränkungen gibt es auch im Musik- und Sportunterricht.

Die Kantone können gegen die Ausbreitung des Coronavirus strengere Massnahmen als der Bund anordnen. Oberstes Ziel für das Bildungsdepartement ist, dass der Präsenzunterricht weitergeführt werden kann. Wegen der epidemiologischen Lage ist eine Verschärfung der Massnahmen nun notwendig.

Masken auch im Unterricht der Oberstufe

Deshalb hat das Bildungsdepartement entschieden, die Maskentragepflicht auf die Oberstufe der Volksschule auszuweiten. Die Tragepflicht gilt im ganzen Schulgebäude und auch während des Unterrichts. Die gleichen Vorgaben gelten bereits an den Berufsfachschulen und den Kantonsschulen, dort hat der Bund dies verordnet. Mit der Verschärfung will das Bildungsdepartement die Anzahl Quarantänefälle senken. Denn Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen müssen in Quarantäne, wenn sie den Mindestabstand nicht einhalten konnten oder keine Maske getragen haben. Mit der Maskenpflicht können somit die Anzahl Quarantänefälle gesenkt werden, was verhindern hilft, dass die Schule wegen zu vielen Ausfällen von Präsenz- auf Fernunterricht umstellen muss. Fernunterricht will das Bildungsdepartement in der Volksschule aus Gründen der Schulqualität wenn immer möglich vermeiden.

Verzicht auf Singen und eingeschränkter Sportunterricht

Beim Singen werden Aerosole in grossen Mengen verbreitet, womit das Ansteckungsrisiko stark zunimmt. Deshalb muss bis auf Weiteres auf der Oberstufe sowie an den Kantonsschulen auf das Singen verzichtet werden, solo und im Chor. Instrumentalunterricht bleibt zulässig, ebenso Musiktheorie.

Auch im Sport ist das Risiko deutlich erhöht, dass Viren verbreitet werden. Allerdings ist «richtiger» Sportunterricht mit Masken nicht praktikabel. Das Bildungsdepartement will den Schulsport zwar nicht ganz unterbinden, aber einschränken.

Bereits durch den Bund verboten sind Kontaktsportarten wie Fussball, Basketball oder Hockey. Auf der Oberstufe der Volksschule und an den Mittelschulen des Kantons St.Gallen wird der Sportunterricht in den Hallen nun in Halbklassen durchgeführt, unter Wahrung des Abstandes. Damit kann auf die Masken verzichtet werden.

Die Berufsfachschulen wiederum müssen wegen ihrer organisatorischen Komplexität situativ angepasste Sportformen finden, mit welchen die Restriktionen eingehalten werden können.

Im Freien bleibt Sportunterricht in ganzen Klassen (ohne Masken) unter Einhaltung der Abstandsvorschriften erlaubt.

Entscheid zu Skilagern im November

Die Herbstlager der Schulen sind abgeschlossen und die Skilager beginnen erst im kommenden Januar. Daher kann hier vorerst die Entwicklung der Lage beobachtet werden. Das Bildungsdepartement empfiehlt aber, bis Ende Jahr keine Lager durchzuführen. Im November 2020 will es entscheiden, ob Skilager ab 2021 durchgeführt werden dürfen oder nicht.

Beschlüsse sozialpartnerschaftlich abgestützt

Diese Massnahmen gelten ab diesem Montag, 2. November 2020 und wie die des Bundes bis auf Weiteres. Der Vorsteher des Bildungsdepartementes, Regierungsrat Stefan Kölliker, hat die Massnahmen in Rücksprache mit dem Gesundheitsdepartement und in einer Diskussion mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden der Schule sowie einer Delegation des Bildungsrates vorbereitet.