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Publiziert am 17.09.2020 18:00 im Bereich Allgemein
Der Kantonsrat St.Gallen während der Septembersession 2020 in den Olma-Hallen.

Der Kantonsrat tagte vom 14. bis 17. September 2020 in den Olma-Hallen.

Beschlüsse vom Donnerstag, 17. September 2020

  • Der Kantonsratspräsident beendet die Septembersession 2020.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen in Folge des Coronavirus (38.20.01 neues Fenster). Der Erlass unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Es geht um die Folgen der Corona-Krise für Grossveranstaltungen im Kanton St.Gallen mit nationaler Bedeutung und finanzielle Hilfen.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den X. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (22.20.03 neues Fenster). Der Erlass unterliegt dem fakultativen Gesetzesreferendum. Es geht darum Fehlanreize bei den Ergänzungsleistungen zu verhindern.
  • Der Kantonsrat erlässt in der Schlussabstimmung den VI. Nachtrag zum Energiegesetz (22.19.09 neues Fenster). Der Erlass unterliegt dem fakultativen Gesetzesreferendum. Es geht um die Anpassung des Gesetzes an den Stand der Technik und die Harmonisierung zwischen den Kantonen.
  • Der Kantonsrat erledigt die dringliche Interpellation Spitäler aus dem Spitalverbund entlassen - wirtschaftliche Selbständigkeit ermöglichen (51.20.54 neues Fenster) aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsdepartementes.
  • Der Kantonsrat diskutiert und erledigt die Interpellationen Stopp den "Autoposern" (51.20.38 neues Fenster) aus dem Zuständigkeitsbereich des Sicherheits- und Justizdepartementes.
  • Der Kantonsrat erledigt zwei Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Departementes des Innern:

  • Erste Lesung des V. Nachtrags zum Gesetz über die Pflegefinanzierung (22.20.08 neues Fenster). Es geht um die Frage, wer die Pflegekosten zu tragen hat, die im Einzelfall die kantonalen Höchstansätze übersteigen. Der Kantonsrat folgt einem Antrag der vorberatenden Kommission, für die leistungserbringenden Pflegeeinrichtungen Planungssicherheit zu schaffen und für die Überprüfung einen Dreijahresrhythmus festzulegen. Der Kantonsrat folgt einem Antrag der vorberatenden Kommission, die aufgelisteten Schritte des verhältnismässigen Vorgehens der Aufsichtsbehörde weiter zu verfeinern. Die Regierung hatte die Anträge der vorberatenden Kommission nicht bestritten.
  • Erste Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung (34.20.09 neues Fenster). Es geht um jährlich wiederkehrende Beiträge für die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung an den kantonalen Spitalstandorten mit einem stationären Mehrspartenangebot sowie für die Notfallversorgung an den Standorten von Gesundheits- und Notfallzentren. Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, für die Spitalregion Rheinthal Werdenberg Sarganserland statt 1 Mio. .2 Mio. Franken als jählich wiederkehrenden Beitrag für die Aufrechterhaltung der Notfallversorung vorzusehen. 
  • Einzige Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Umwandlung von Baudarlehen der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Eigenkapital (33.20.09D neues Fenster). Es geht um die Umwandlung von 26 Mio. Franken Baudarlehen in Eigenkapital. Es handelt sich dabei um eine Umwidmung von Verwaltungsvermögen. Es ergibt damit keine Belastung der Investitionsrechnung.
  • Erste Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in Form einer Bareinlage und einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen (33.20.09C neues Fenster). Es geht um eine Bareinlage in der Höhe von 10. Mio Franken und eine Umwandlung von bestehender Kontokorrent-Darlehen in der Höhe 20 Mio. Franken in Eigenkapital, um die Liquidität der Spitalregion zu sichern. Die Bareinlage wird auf Seiten des Kantons der Investitionsrechnung belastet. Der Kantonsratsbeschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.
  • Erste Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in Form einer Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen (33.20.09A neues Fenster). Es geht um die Umwandlung bestehender Kontokorrent-Darlehen in der Höhe von 10 Mio. Franken in Eigenkapital, um die Liquidität der Spitalregion zu sichern. Der Kantonsratsbeschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
  • Einzige Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Umwandlung von Baudarlehen der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in Eigenkapital (33.20.09B neues Fenster). Es geht um die Umwandlung von 22 Mio. Franken Baudarlehen in Eigenkapital. Es handelt sich dabei um eine Umwidmung von Verwaltungsvermögen. Es ergibt damit keine Belastung der Investitionsrechnung.
  • Erste Lesung des IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (35.20.02 neues Fenster). Es geht um den Verzicht der Fertigstellung des ursprünglichen Bauprojekts in Wattwil aufgrund der Ergebnisse der Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Ein Antrag auf Nichteintreten wurde abgelehnt. Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission und somit dem Entwurf der Regierung.
  • Erste Lesung des IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (35.20.01 neues Fenster). Es geht um den Verzicht der Umsetzung des ursprünglichen Bauprojekts in Altstätten aufgrund der Ergebnisse der Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Ein Antrag auf Nichteintreten wurde abgelehnt. Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission und somit dem Entwurf der Regierung.
  • Erste Lesung des IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (22.20.02 neues Fenster). Es geht um die Unterscheidung zwischen Spitalstandorten mit einem Mehrspartenangebot und Standorten mit einem GNZ.
    • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag der vorberatenden Kommission ab, eine Kann-Bestimmung vorzusehen, damit der Spitalverbund an den festgelegten Standorten ein GNZ betreiben kann, soweit das Angebot nicht hinreichend durch private Leistungserbringer aufgebaut und sichergestellt werden kann.
    • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag der vorberatenden Kommission ab, dass private Leistungserbringer bestehende ambulante Leistungen eines Spitalverbundes in Frage stellen könnten, mit dem Hinweis, dass er die Versorgung sicherstellen könne. Der Kantonsrat folgt dem Entwurf der Regierung.  
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, der bei den GNZ die Anforderung auf ein den regionalen Bedarf abgestimmtes Bettenangebot im Gesetz verzichtet. Die Regierung hatte die Anträge der vorberatenden Kommission nicht bestritten.
    • Ein Rückweisungsantrag an die vorberatende Kommission mit dem Auftrag, das Angebot und die Aufgaben der Gesundheitszentren zu konkretisieren, wird zurückgezogen.


  • Kantonsratspräsident Bruno Cozzio-Uzwil eröffnet den vierten Sitzungstag. Die Session wird heute abgeschlossen.

 

Beschlüsse vom Mittwoch, 16. September 2020

  • Der Kantonsratspräsident beendet den dritten Sessionstag. Der Sessionsdonnerstag beginnt um 08.30 Uhr.
  • Erste Lesung des IV. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde (22.20.02 neues Fenster). Es geht um die Unterscheidung zwischen Spitalstandorten mit einem Mehrspartenangebot und Standorten mit einem GNZ.
    • Die Diskussion wird unterbrochen und am Donnerstag weitergeführt.
    • Ein Antrag, der die Festlegung der Spitalstandorte im Gesetz über die Spitalverbunde fordert, wurde abgelehnt.
    • Es folgt die Spezialdiskussion.
    • Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein.


  • Einzige Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Festlegung der Spitalstandorte (23.20.01 neues Fenster). Es geht um die Festlegung der Spitalstandorte. Innerhalb des Beschlusses wird zwischen Spitalstandorten mit einem Mehrspartenangebot und Standorten mit einem regionalen Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) unterschieden.
    • Die Gesamtabstimmung über den Kantonsratsbeschluss findet in der Novembersession 2020 statt.
    • Der Kantonsrat folgt dem Auftrag der vorberatenden Kommission, der für den Standort Wil unter Berücksichtigung der interkantonalen Zusammenarbeit in spätestens fünf Jahren einen eigenen Bericht fordert. Die Regierung hatte den Antrag der vorberatenden Kommission nicht bestritten.
    • Ein Ordnungantrag, der die Beratung bis mindestens 18.00 Uhr fortsetzen möchte, wurde abgelehnt. Die Beratung endet um 17.00 Uhr und wird am Donnerstag 08.30 Uhr forgesetzt.
    • Ein Antrag, der für die Schliessung der Regionalspitäler eine Evaluation von einer unabhängigen Fachstelle sowie einen Bericht zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen und Nebenwirkungen der angestrebten Effizienzsteigerungen fordert, wurde abgelehnt.
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, der für den Standort Flawil spätestens zwei Jahre nach Vollzug des Erlasses einen eigenen Bericht für eine Umwandlung des Spitals in ein Gesundheits-, Notfall- und Therapiezentrum fordert. Die Regierung hatte den Antrag der vorberatenden Kommission nicht bestritten.
    • Ein Eventualantrag, der für den Standort Wattwil drei Jahre nach Vollzug des Erlasses einen eigenen Bericht für die Erhaltung als Spitalstandort mit stationärem Grundversorgung in Akutgeriatrie, Innere Medizin, geriatrische Rehabilitation, Psychosomatische Rehabilitation (PSA) und Psychiatrie und ambulante Konsiliarversorgung fordert, wurde abgelehnt.
    • Ein Eventualantrag, der für den Standort Altstätten drei Jahre nach Vollzug des Erlasses einen eigenen Bericht für die Umwandlung in ein Spitalstandort mit stationärem Grundversorgung in Akutgeriatrie, Innere Medizin, Palliative Care und ambulante Konsiliarversorgung fordert, wurde abgelehnt.
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, der für den Standort Walenstadt, unter Berücksichtigung der interkantonalen Zusammenarbeit, zwei Jahre nach Vollzug des Erlasses einen eigenen Bericht fordert. Die Regierung hatte den Antrag der vorberatenden Kommission nicht bestritten.
    • Ein Antrag, der das Spital Rorschach als kantonalen Spitalstandort fordert und entsprechend nicht als GNZ festgelegt wird, wurde abgelehnt. Der Kantonsrat folgt dem Entwurf der Regierung.
    • Ein Antrag, der das Spital Flawil als kantonalen Spitalstandort fordert und entsprechend nicht als GNZ festgelegt wird, wurde abgelehnt. Der Kantonsrat folgt dem Entwurf der Regierung.
    • Ein Antrag, der das Spital Wattwil als kantonalen Spitalstandort fordert und entsprechend nicht als GNZ festgelegt wird, wurde abgelehnt. Der Kantonsrat folgt dem Entwurf der Regierung.
    • Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission, der das Spital Walenstadt als kantonalen Spitalstandort festlegt.
    • Ein Antrag, der das Spital Altstätten als kantonalen Spitalstandort fordert und entsprechend nicht als GNZ festgelegt wird, wurde abgelehnt. Der Kantonsrat folgt dem Entwurf der Regierung.
    • Ein Antrag, der die Beibehaltung der Begrifflichkeiten der stationären Mehrspartenangebote vorsieht, wurde abgelehnt. Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission.
    • Es folgt die Spezialdiskussion.
    • Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Der Kantonsrat folgt dem Antrag der vorberatenden Kommission.


  • Es folgt die Eintretensdiskussion über alle Vorlagen zur Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde.
  • Ein Ordnungantrag über die Änderung der Reihenfolge der Beratung der Vorlagen wird abgelehnt. Der Kantonsrat folgt dem Vorschlag des Präsidiums, der nach der Eintretensdiskussion die Spezialdiskussion des Kantonsratsbeschlusses über die Festlegung der Spitalstandorte vorsieht.
  • Der Kantonsrat berät die neun Vorlagen zur Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde (22.20.02 neues Fenster et al.).
  • Die zweite Lesung des X. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (22.20.03 neues Fenster) verläuft diskussionslos.
  • Kantonsratspräsident Bruno Cozzio-Uzwil eröffnet den dritten Sitzungstag.

 

Beschlüsse vom Dienstag, 15. September 2020

  • Der Kantonsratspräsident beendet den zweiten Sessionstag. Der Sessionsmittwoch beginnt um 08.30 Uhr.
  • Erste Lesung des II. Nachtrags zum Gemeindegesetz (22.20.05 neues Fenster). Es geht um die Veröffentlichung der Besoldung von gewählten Behördenmitglieder. 
    • Der Kantonsrat heisst den Antrag der vorberatenden Kommission gut, eine Bagatellgrenze von Fr. 500.- vorzusehen für Entschädigungen, die ein Behördemitglied für seine Tätigkeit in Organen juristischer Personen des öffentlichen oder privaten Rechts erhält, in die es von der Gemeinde direkt oder indirekt abgeordnet wurde, sofern die Entschädigung dem Behördemitglied und nicht der Gemeinde zufliesst. Die Regierung bestritt den Antrag nicht. 
    • Der Kantonsrat heisst den Antrag der vorberatenden Kommission gut, dass weitere Entschädigungen nicht veröffentlicht werden müssen. Die Regierung bestritt den Antrag nicht. 


  • Beratung des Wirksamkeitsberichts 2020 zum Finanzausgleich (40.20.01 neues Fenster / 22.20.04 neues Fenster / 33.20.06 neues Fenster). Es geht um das aktuelle Finanzausgleichssystem. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlagen ein.
    • Erste Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Festlegung des Ausgleichsfaktors des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2021 bis 2026 (33.20.06 neues Fenster).
    • Der Kantonsrat lehnt einen Auftrag ab, der die Regierung beauftragt, die Sozialkosten wieder in den Finanzausgleich aufzunehmen und das Berechnungsmodell entsprechend anzupassen.
    • Erste Lesung des IV. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz (22.20.04 neues Fenster). 
      • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag ab, der vorsieht, dass der Nettoaufwand für arbeitsmarktliche Projekte der Sozialhilfe von gemeinnützigen Trägern für die berufliche Wiedereingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsloser für die Berechnung des soziodemo-graphischen Sonderlastenausgleichs berücksichtigt wird. 
      • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag ab, der vorsieht, dass der Beitragssatz für überdurchschnittlich belastete Gemeinden auf 65 Prozent zu erhöhen und gleichzeitig die Abzüge bei den unterdurchschnittlich belasteten Gemeinden zu erhöhen. 
      • Der Kantonsrat lehnt einen Antrag ab, der vorsieht, dass der Beitragssatz für überdurchschnittlich belastete Gemeinden auf 70 Prozent zu erhöhen und gleichzeitig die Abzüge bei den unterdurchschnittlich belasteten Gemeinden zu erhöhen. 
      • Der Kantonsrat heisst einen Antrag der vorberatenden Kommission gut, den Ausgleichsfaktor von vier auf sechs Jahre zu erhöhen. 


    • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis vom «Wirksamkeitsbericht 2020 zum Finazausgleich» (40.20.01 neues Fenster).
      • Der Kantonsrat lehnt einen Auftrag ab, der die Regierung beauftragt, eine Vorlage zur Einführung eines innerkantonalen horizontalen Finanzausgleichs zu unterbreiten.
      • Der Kantonsrat heisst einen Auftrag gut, der die Regierung beauftragt, auf den nächsten Wirksamkeitsbericht, längstens jedoch innert vier Jahren eine Entscheidungsgrundlage bezüglich der verschiedenen Finanzausgleichsmodelle im interkantonalen Vergleich zu erarbeiten und dem Kantonsrat zu unterbreiten. Insbesondere sind die Auswirkungen einer Umstellung auf ein anderes Finanzausgleichsmodell im Kanton St.Gallen aufzuzeigen. Das Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der gesamten Standortattraktivität des Kantons St.Gallen.




  • Der Kantonsrat erledigt Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Volkswirtschaftsdepartementes:

  • Einzige Lesung der Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft (40.20.02 neues Fenster). Es geht um eine Situationsanalyse und das Aufzeigen von möglichen Massnahmen zur Weiterentwicklung der St.Galler Landwirtschaft. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Der Kantonsrat nimmt Kenntnis vom Bericht «Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft» (40.20.02 neues Fenster).
    • Der Kantonsrat lehnt einen Auftrag ab, der die Regierung beauftragt, dem Kantonsrat aufzuzeigen, wie die Biodiversität insbesondere auf Landwirtschaftsflächen in der Talzone verbessert werden kann. 
    • Der Kantonsrat lehnt einen Auftrag ab, der die Regierung beauftragt, im Rahmen der Revision des Landwirtschaftsgesetzes die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, sodass kantonale Förderbeiträge an die Landwirtschaft auf Grundlage einer spezifischen, messbaren und terminierten Zielsetzung erfolgen. 
    • Der Kantonsrat heisst einen Auftrag gut, der die Regierung beauftragt, dem Kantonsrat einen Bericht über Innovationen in der St.Galler Landwirtschaft vozulegen. Die Regierung bestritt den Auftrag.


    • Der Kantonsrat heisst einen Auftrag gut, der die Regierung beauftragt, Projekte zu fördern, um den St.Galler Alp- und Bergbetrieben Möglichkeiten zu schaffen, damit die dort produzierte Milch mit einer deutlich höheren Wertschöpfung verarbeitet und vermarktet werden kann. Die Regierung bestritt den Auftrag nicht.
    • Der Kantonsrat heisst einen Auftrag gut, der die Regierung beauftragt, in der kantonalen Biodiversitätsstrategie 2018–2025 festgelegten Grundsatz «Flächenqualität vor -quantität» bei der Beurteilung des ökologischen Ausgleichs und der Entwicklung von Biodiversitätsförderflächen auf den Landwirtschafts- und Sömmerungsbetrieben konsequent anzuwenden. Die Regierung bestritt den Antrag.
    • Der Kantonsrat lehnt den Auftrag ab, der die Regierung beauftragt, die kantonseigenen Landwirtschaftsbetriebe bis zum Jahr 2024 auf die biologische Produktionsform umzustellen.
    • Der Kantonsrat heisst einen Auftrag gut, der die Regierung beauftragt, die Weiterführung der kantonseigenen Landwirtschaftsbetriebe bis 2022 zu klären und das Landwirtschaftliche Zentrum SG verstärkt auf die Herausforderungen der neuen Agrarpolitik, der Digitalisierung, des Klimas und der Umwelt sowie auf die ressourcenschonende Lebensmittelproduktion auszurichten. Die Regierung bestritt den Antrag nicht.


  • Der Kantonsrat erledigt sechs Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsdepartementes:

  • Der Kantonsrat heisst das Postulat «Der Kanton St.Gallen bereitet sich auf künftige Pandemien vor» (43.20.03 neues Fenster) mit geändertem Wortlaut gut. Es geht darum, Bericht zu erstatten über die Bewältigung der COVID-19-Pandemie sowie den Handlungsbedarf und die Massnahmen für spätere Pandemiesituationen. 
  • Die erste Lesung des X. Nachtrags zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung (22.20.03 neues Fenster) verläuft diskussionslos. Es geht darum Fehlanreize bei den Ergänzungsleistungen zu vermeiden. Die zweite Lesung findet morgen statt. 
  • Die zweite Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen in Folge des Coronavirus (38.20.01 neues Fenster) verläuft diskussionslos.
  • Der Kantonsrat erklärt die Interpellation «Spitäler aus dem Spitalverbund entlassen - wirtschaftliche Selbständigkeit ermöglichen» (51.20.54 neues Fenster) für dringlich.
  • Der Kantonsrat lehnt die Dringlichkeit des Postulats «Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen» (43.20.06 neues Fenster) ab.
  • Der Kantonsrat berät die Dringlichkeit der Motion «Beobachterstatus in Kommissionen für Gruppen ab fünf Personen» (42.20.14 neues Fenster). Das Präsidium bestreitet die Dringlichkeit. Die Dringlichkeit der Motion wird zurückgezogen.
  • Der Kantonsrat lehnt die Dringlichkeit der Motion «Für eine verwaltungsökonomische und sozialverträgliche Feuerwehrersatzabgabe: Änderung des Feuerschutzgesetzes» (42.20.12 neues Fenster) ab.
  • Das Präsidium des Kantonsrates hat die folgenden vorberatenden Kommissionen bestellt:
    • Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungs-beschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung aus dem Jahr 2019 (24.20.01 neues Fenster);
    • Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2021–2025 (33.20.05A neues Fenster);
    • Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Beteiligung an der Innovationspark AG und zur Gewährung von Betriebsbeiträgen (33.20.05B neues Fenster);
    • St.Galler Energiekonzept 2021–2030 (40.20.05 neues Fenster).


  • Kantonsratspräsident Bruno Cozzio-Uzwil eröffnet den zweiten Sitzungstag. 

 

Beschlüsse vom Montag, 14. September 2020

  • Der Kantonsratspräsident beendet den ersten Sessionstag. Der Sessionsdienstag beginnt um 08.30 Uhr.
  • Der Kantonsrat berät die Motion «Zeitgemässe Zuschlagskriterien auch im kantonalen öffentlichen Beschaffungswesen» (42.20.06 neues Fenster). Er wandelt die Motion in ein Postulat um und heisst es mit geändertem Wortlaut gut: «Die Regierung wird eingeladen, im Rahmen der Vorlage zur kantonalen Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (abgekürzt IVöB) zum Thema allfälliger zusätzlicher kantonaler Zuschlagskriterien Bericht zu erstatten und dem Kantonsrat gegebenenfalls Antrag auf Erlass entsprechender gesetzlicher Bestimmungen zu stellen.» Er folgt damit dem Antrag der Regierung und der Motionäre.
  • Der Kantonsrat erledigt eine Interpellation aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzdepartementes:

  • Der Kantonsrat berät die Motion «Solidaritätsbeitrag von Kantonsrat und Regierung für Härtefälle der Corona-Krise» (42.20.09 neues Fenster). Er tritt auf die Motion nicht ein und folgt damit dem Antrag der Regierung.
  • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis von der «Berichterstattung 2020 der Finanzkommission (Zentrum für Labormedizin)» (82.20.04 neues Fenster).
  • Einzige Lesung des Berichts über Massnahmen im Bereich Grossveranstaltungen (40.20.04 neues Fenster). Erste Lesung des Kantonsratsbeschlusses über die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen in Folge des Coronavirus (38.20.01 neues Fenster). Es geht um die Folgen der Corona-Krise für Grossveranstaltungen im Kanton St.Gallen mit nationaler Bedeutung und finanzielle Hilfen.
    • Der Kantonsrat tritt auf die beiden Vorlagen ein. 
    • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis vom «Bericht über Massnahmen im Bereich Grossveranstaltungen» (40.20.04 neues Fenster). Er lehnt Auftrag, der im Jahr 2021 die Prüfung subsidiärer finanzieller Unterstützung auch für überregionale Messen mit mehr als 40'000 Besucherinnen und Besucher fordert, ab.
    • Einem Antrag, der im Geschäft 38.20.01 neues Fenster eine nachrangige Sicherstellung der gewährten Darlehen durch ein Grundpfandrecht vorsieht, wurde zugestimmt. Die Regierung hatte sich dafür ausgesprochen. Der Kantonsrat hat den Kantonsratsbeschlusses über die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen in Folge des Coronavirus (38.20.01 neues Fenster) in erster Lesung durchberaten. Die zweite Lesung erfolgt am Sessionsdienstag.


  • Der Kantonsrat erledigt zwei Interpellationen aus dem Zuständigkeitsbereich des
    Bildungsdepartementes:
    • Pflege stärken: Tiefere Gebühren leisten einen Beitrag zur Attraktivität des Studiums (51.20.32 neues Fenster);
    •  Auswirkungen der Corona-Krise: Lehrstellensuche und Jugendarbeitslosigkeit – welche Schwierigkeiten zeigen sich? (51.20.44 neues Fenster).


  • Der Kantonsrat berät die Motion «Alle relevanten Kräfte angemessen berücksichtigen: Änderung des Geschäftsreglements des Kantonsrates» (42.20.07 neues Fenster). Er tritt auf die Motion ein und zieht zur Frage des Inhalts des Auftrags den Antrag des Präsidiums dem Antrag der Grünen-Fraktion vor. Der Kantonsrat wandelt die Motion in ein Postulat um und heisst es mit geändertem Wortlaut gut: «Das Präsidium wird eingeladen, im Rahmen seines Berichts ‹Tätigkeit des Parlamentes 2018 bis 2022› Bericht zu erstatten über die Vor- und Nachteile einer Senkung der Mindestgrösse der Fraktionen von sieben auf fünf Mitglieder und dem Kantonsrat gegebenenfalls mit Wirkung auf den Beginn der Amtsdauer 2024/2028 eine Änderung des Geschäftsreglements des Kantonsrates (sGS 131.11) zu beantragen.». Der Kantonsrat folgt damit dem Antrag des Präsidiums.
  • Der Kantonsrat wählt Louise Blanc Gähwiler, Kirchberg, zum hauptamtlichen Mitglied der Verwaltungsrekurskommission der Amtsdauer 2017/2023. Sie leistet den Pflichteid.
  • Einzige Lesung des Kantonsratsbeschlusses über das Prüfprogramm 2020 des Regulierungscontrollings (32.20.05 neues Fenster). Es geht um die periodische Überprüfung von Gesetzen usw. auf Notwendigkeit, verfassungskonforme Umsetzung der Aufgabenzuteilung an Kanton und Gemeinden sowie Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Der Kantonsrat nimmt Kenntnis vom «Kantonsratsbeschlusses über das Prüfprogramm 2020 des Regulierungscontrollings» (32.20.05 neues Fenster). Er heisst die Aufträge der vorberatenden Kommission an die Regierung gut; sie wurden von der Regierung nicht bestritten.
  • Der Kantonsrat wählt Corinne Schambeck, St.Gallen zum teil- oder hauptamtlichen Mitglied des Versicherungsgerichtes der Amtsdauer 2017/2023. Sie leistet den Pflichteid.
  • Der Kantonsrat nimmt Kenntnis von der «Berichterstattung 2020 der Staatswirtschaftlichen Kommission (selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten)» (82.20.03 neues Fenster). Es geht um die Geschäftsberichte der Sozialversicherungsanstalt, die Gebäudeversicherung und die Wahlen in Organisationen mit kantonaler Beteiligung.
  • Die zweite Lesung des VI. Nachtrags zum Energiegesetz (22.19.09 neues Fenster) verläuft diskussionslos. Es geht um die Anpassung des Gesetzes an den Stand der Technik und die Harmonisierung zwischen den Kantonen.
  • Der Kantonsrat vereidigt Beatrice Rohner, Haag, die in der Junisession gewählt wurde, als Mitglied des Bildungsrates für die Amtsdauer 2020/2024. Sie leistet den Pflichteid.
  • Der Kantonsrat beschliesst, die folgenden vorberatenden Kommissionen zu bestellen:
    • Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung aus dem Jahr 2019 (24.20.01 neues Fenster);
    • Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2021–2025 (33.20.05A neues Fenster);
    • Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Beteiligung an der Innovationspark AG und zur Gewährung von Betriebsbeiträgen (33.20.05B neues Fenster);
    • St.Galler Energiekonzept 2021–2030 (40.20.05 neues Fenster).


  • Kantonsratspräsident Bruno Cozzio-Uzwil eröffnet die Septembersession 2020.