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Publiziert am 12.08.2020 08:21 im Bereich Allgemein

Die Kantone St.Gallen und Glarus haben geprüft, ob sie eine gemeinsame Haftanstalt im Linthgebiet erstellen sollen. Dies als Ersatz für das Gefängnis in Uznach und für das Kantonsgefängnis in Glarus. Eine interkantonale Arbeitsgruppe beider Kantone klärte im Auftrag der beiden Regierungen den Platzbedarf, die baulich-betrieblichen Anforderungen und die Wirtschaftlichkeit für ein solches Vorhaben ab. In der Beurteilung des Kantons St.Gallen besteht für ein solches Gefängnis kein Bedarf, und es könnte auch nicht wirtschaftlich betrieben werden. Die St.Galler Regierung fokussiert daher ihre Gefängnisstrategie bis auf Weiteres auf die Standorte Altstätten und St.Gallen.

Die Fragestellung lag auf der Hand: Wenn das Kantonsgefängnis in Glarus aus baulichen Gründen nicht weiterbetrieben werden kann, und wenn das Gefängnis in Uznach aufgrund der Abbruch- und Bauarbeiten auf der Nachbarparzelle geschlossen werden muss, wäre dann nicht eine gemeinsame Nachfolgelösung im Grenzgebiet der Kantone Glarus und St.Gallen sinnvoll? Auf Initiative des Vorstehers des Departementes Sicherheit und Justiz des Kantons Glarus setzten die beiden Kantone im Herbst 2019 eine Arbeitsgruppe ein, um die Fragen nach Platzbedarf, baulich-betrieblichen Voraussetzungen und Wirtschaftlichkeit eines solchen Vorhabens vertieft zu klären.

Anstalt mit 25 Plätzen ermöglicht zu wenig Flexibilität

Die Bedarfserhebung zeigte, dass für den Kanton Glarus ein Bedarf von rund zehn Haftplätzen, für den Kanton St.Gallen ein solcher von rund 14 Plätzen besteht, wenn das Gefängnis Uznach eins-zu-eins ersetzt werden würde. Für ein gemeinsames Gefängnis mit gesamthaft rund 25 Plätzen kann indessen ein wirtschaftlich vertretbarer Betrieb nicht gewährleistet werden. Bezogen auf das Platzangebot führt dies zu hohen Betriebskosten, zumal Sicherheits-, Gesundheits- und Sozialdienst unabhängig von der Gefängnisgrösse für einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb aufgestellt werden müssten.

Hinzu kommt, dass für die verschiedenen Haftarten – strafprozessuale Untersuchungshaft, kurzfristiger Strafvollzug, ausländerrechtliche Administrativhaft – aufgrund eines neuen Urteils des Bundesgerichtes konsequente Trennungsvorgaben bestehen: Zumindest müssen, wenn verschiedene Haftarten in der gleichen Anstalt vollzogen werden sollen, klar voneinander getrennte Abteilungen geschaffen werden. Dies wäre in einem Gefängnis mit lediglich 25 Plätzen nicht sinnvoll realisierbar.

Platzbedarf im Kanton St.Gallen ist abgedeckt

Im Kanton St.Gallen stehen heute für Untersuchungshaft, kurzfristige Freiheitsstrafen und ausländerrechtliche Haft rund 140 Gefängnisplätze zur Verfügung. Mit der Erweiterung des Regionalgefängnisses Altstätten, die Ende 2024 / Anfang 2025 in Betrieb genommen werden dürfte, werden es – ohne Uznach – 168 Plätze sein. Nach bisherigen Erfahrungen und heutiger Einschätzung sieht die Regierung aus st.gallischer Optik keinen Bedarf für einen Ersatz der 14 Gefängnisplätze in Uznach.

Das Gefängnis Uznach musste Mitte 2020 wegen Abbruch- und Bauarbeiten auf der benachbarten Parzelle aufgegeben und der Gefängnisbetrieb als zeitlich befristete Übergangslösung ins Gefängnis Flums, ins ehemalige Bezirksamt, verlegt werden. Auch wenn dies zu betrieblichen Einschränkungen für die Staatsanwaltschaft in Uznach führt, weil damit vermehrte Gefangenentransporte notwendig werden, ist bis auf Weiteres –jedenfalls bis zur Eröffnung des erweiterten Regionalgefängnisses Altstätten – der Bedarf an Gefängnisplätzen im südlichen Kantonsteil abgedeckt.

Fokus auf Altstätten und St.Gallen

Nach heutiger Lagebeurteilung geht die Regierung davon aus, dass mit der Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus in Altstätten der Bedarf an Gefängnisplätzen auch in Zukunft gesamtkantonal abgedeckt sein dürfte. Mit 168 Plätzen im Regionalgefängnis Altstätten und an den zwei Standorten in St.Gallen (stehen voraussichtlich ausreichende Gefängnisplätze zur Verfügung. Die Gefängnisplätze in St.Gallen sollen auf etwa Mitte der 2030er Jahre in ein neues Sicherheits- und Verwaltungszentrum verlegt werden

Für die Staatsanwaltschaft in Uznach verlängern sich dadurch die Wege allerdings noch mehr als mit der vorübergehenden Lösung in Flums, was mit erheblichen Beeinträch-tigungen für die Führung der Strafuntersuchungen verbunden ist (Zeitbedarf, kurze Fristen, Zuführungen der Gefangenen usw.). Ob dereinst auch für ein Gefängnis in Flums weiterhin ein Bedarf bestehen könnte (die Schliessung von Flums wurde im Rahmen der Erweiterung des Regionalgefängnisses Altstätten unter der Prämisse angekündigt, dass das Gefängnis Uznach weiterbestehe), kann und muss im jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend festgelegt werden. Aus derzeitiger Sicht ist hierfür zwar keine Notwendigkeit auszumachen, doch soll die Frage nicht präjudiziert werden.

Dennoch fokussiert die Regierung ihre Gefängnisstrategie aufgrund der heutigen Einschätzungen bis auf Weiteres auf die Standorte St.Gallen und Altstätten. Das Gefängnis Flums oder ein unmittelbarer Ersatz für Uznach stehen nicht im Vordergrund.