Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 08.07.2020 08:07 im Bereich Allgemein
Symbolbild Arbeitsamt

Die Corona-Pandemie hat weiterhin massive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt im Kanton St.Gallen. Die Zahl der Stellensuchenden Ende Juni hat gegenüber dem Mai um knapp 250 Personen zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Zunahme rund 3'900, sie liegt damit um 500 höher als Ende Mai. Für den Monat Juli wurde von 9'300 Betrieben für mehr als 104'000 Mitarbeitende Kurzarbeit vorangemeldet und vom Amt für Wirtschaft und Arbeit bewilligt.

Ende Juni waren im Kanton St.Gallen 13'103 Stellensuchende bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat, dem Mai 2020, sind es 244 oder 1,9 Prozent mehr. Diese leichte Zunahme fällt in eine Zeit, in der die Zahl der Stellensuchenden üblicherweise sinkt. Gegenüber dem Juni 2019 beträgt die Zunahme über vierzig Prozent. Den gleichen Anstieg weist auch der Thurgau auf.

Jüngere Stellensuchende überdurchschnittlich von Anstieg betroffen

Bei den 15-24-jährigen Stellensuchenden beträgt der Anstieg gegenüber dem Vormonat 56 Personen oder etwas über drei Prozent. Etwas weniger sind es bei den 25-49-Jährigen, nämlich 1,5 Prozent. Bei den Ältesten sind es gut zwei Prozent. Damit setzt sich die Tendenz fort, dass die jüngeren Altersgruppen überdurchschnittlich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Wirtschaftsleben betroffen sind.

Zunahme in den Wahlkreisen setzt sich fort, mit einer Ausnahme

Auch im Juni hat sich die Zunahme bei den Wahlkreisen fortgesetzt, am stärksten im Rheintal mit 3,6 Prozent, eine Abnahme gab es im Sarganserland mit 1,4 Prozent. In den anderen Wahlkreisen liegt der Anstieg gegenüber dem Vormonat zwischen einem und zweieinhalb Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zunahme nochmals akzentuiert. Sie beträgt zwischen gut dreissig Prozent im Wahlkreis St.Gallen und über sechzig Prozent im Sarganserland.

Stark unterschiedliche Entwicklung in den Wirtschaftsbranchen

Aus saisonalen Gründen ist die Zahl der Stellensuchenden im Baugewerbe (-4,0%) und im Gastgewerbe (-3,1%) gegenüber dem Vormonat etwas gesunken. Zugenommen hat sie dafür weiter in einigen Industriebranchen, so im Papier- und Druckgewerbe, in der chemischen Industrie (je knapp 8%) und im Maschinenbau (+7%). Ebenfalls unverändert ist der Anstieg im Detailhandel (+2,4%).

Gegenüber dem Vorjahr ist die Zunahme in der Industrie nach wie vor höher (+47%) als bei den Dienstleistungen (+40,5%).

Eine detaillierte tabellarische Darstellung der Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach soziodemographischen Merkmalen und Branchen sind auf dem kantonalen Statistikportal als Excel- oder als PDF-File zu finden.

Anmeldung zur Kurzarbeit für über ein Drittel der Beschäftigten

Die Voranmeldungen zur Kurzarbeit liegen nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Gegenüber dem Vormonat sind es nochmals rund 100 Betriebe und 1'000 Beschäftigte mehr, nämlich 9'300 resp. 104'000. Die Voranmeldungen betreffen aktuell weiterhin etwas über ein Drittel der Beschäftigten im Kanton St.Gallen.

Aus den Voranmeldungen zur Kurzarbeit lassen sich nur teilweise Rückschlüsse auf die Höhe der ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung ziehen. Diese Information ist erst mit einigen Monaten Verzögerung verfügbar, wenn die Abrechnungen vorliegen. Eine detaillierte tabellarische Darstellung zur abgerechneten Kurzarbeit bis zum April 2020 finden Sie auf dem kantonalen Statistikportal als Excel- oder als PDF-File.

Der tabellarische Teil dieser Mitteilung ist unter diesem Link abgelegt. Weiteres Zahlenmaterial der Fachstelle für Statistik zu den Arbeitslosen und Stellensuchenden ist auf dem kantonalen Statistikportal zu finden.

Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung erneuern

Betriebe, die ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung verlängern wollen, müssen dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (Abteilung Kurzarbeit) spätestens zehn Tage vor Beginn des Folgezeitraums eine neue Voranmeldung mit den verlangten Beilagen einreichen. Folgendes Lesebeispiel verdeutlicht dies: Die Kurzarbeit wurde bis 30. September 2020 bewilligt. Die Voranmeldung muss in diesem Fall spätestens am Montag 21. September 2020 der Post übergeben werden. Findet sich in der Bewilligung des Amts kein Enddatum, sollten die Betriebe die neue Voranmeldung spätestens am Samstag 22. August 2020 der Post übergeben. Bis zum letzten Tag zuzuwarten ist allerdings nicht ratsam. Die neue Voranmeldung darf bis zu einen Monat vor Auslaufen der bisherigen Bewilligung eingereicht werden. Wir empfehlen die Zustellung mit A-Post plus, damit die rechtzeitige Aufgabe der Voranmeldung im Zweifelsfall belegt werden kann.