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Publiziert am 15.06.2020 11:40 im Bereich Allgemein

Die vom Bund verabschiedete Reform der Ergänzungsleistungen macht Anpassungen auf kantonaler Ebene erforderlich. Das bisherige System setzte Fehlanreize. Es verwendete bei der Berechnung der individuellen Prämienverbilligung für die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen Pauschalbeiträge für die Krankenkassenprämien. Neu sollen die tatsächlichen Kosten der Krankenkassenprämien massgebend sein.

Unter dem Präsidium von Dario Sulzer, Wil, beriet die Kommission die Vorlage. Sie diskutierte die Situation von EL-Beziehenden und deren Anspruch auf IPV. Die Kantone sind verpflichtet, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen individuelle Prämienverbilligung (IPV) zu gewähren. Jede Person, die Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, hat auch Anspruch auf IPV. Bisher erhielten EL-Beziehende unabhängig von der Höhe des berechneten EL-Bedarfs eine IPV, bei deren Berechnung eine regionale Durchschnittsprämie der Krankenkasse einbezogen wurde.

Fehlanreize im bisherigen System vermeiden

Dieser Mechanismus setzte Fehlanreize. Neu soll die IPV für EL-Beziehende auf die tatsächliche Krankenkassen-Prämie begrenzt werden, wenn diese tiefer als die regionale Durchschnittsprämie ist. Der Kanton schätzt, dass bei der IPV für EL-Beziehende rund 4,7 Millionen Franken Einsparungen zu erwarten sind. Für EL-Beziehende, bei denen die EL-Reform des Bundes zu tieferen Beiträgen führt, wird das neue Recht erst nach einer dreijährigen Übergangsfrist angewendet.

In der Kommission wurden die Zulässigkeit der Finanzierung der Prämienbeiträge für EL- und Sozialhilfebeziehende aus IPV-Bundesbeiträgen sowie die geschätzten Einsparungen aus der EL-Reform thematisiert. Die gesetzlichen Anpassungen sollen auf 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession in erster und zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.20.03 zu finden.