Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 02.06.2020 12:14 im Bereich Allgemein

Das Verwaltungsgericht hat in zweiter Instanz die Verbandsklage des Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbands St.Gallen (KLV) gestützt und bestätigt, dass die Kindergartenlehrpersonen zu Unrecht für die Pausenaufsicht nicht entschädigt werden. Das Bildungsdepartement hatte das Verwaltungsgericht angerufen, um für die Gemeinden ein letztinstanzliches kantonales Urteil zu erlangen. Diese sind von der Sache direkt betroffen, weil sie die Löhne der Lehrpersonen bezahlen. Das Bildungsdepartement zieht das Urteil des Verwaltungsgerichts nun aber nicht an das Bundesgericht weiter, sondern setzt sich mit den Sozialpartnern zusammen, um eine Lösung in Nachachtung des Urteils zu finden.

Der Kantonsrat hat vor einigen Jahren die gesetzlichen Vorschriften für einen neuen Berufsauftrag der Lehrpersonen aller Stufen erlassen. In der Volksschule war dabei der Berufsauftrag der Kindergartenlehrpersonen Gegenstand wiederholter intensiver Diskussionen. Dabei hat der Kantonsrat zweimal explizit darauf verzichtet, die Kindergartenlehrpersonen auf Gesetzesebene besserzustellen, und den Antrag der Regierung abgelehnt, eine Abgeltung für die Pausenaufsicht vorzusehen.

Entscheid trifft Gemeinden

In der Folge haben die Kindergartenlehrpersonen mit einer Verbandsklage den Rechtsweg gegen die Konditionen ihres Berufsauftrags beschritten. Nachdem die Verwaltungsrekurskommission in erster Instanz ihre Klage gutgeheissen hatte, zog das Bildungsdepartement die Sache an das Verwaltungsgericht weiter. Es tat diesen ungewöhnlichen Schritt im Interesse der Gemeinden, quasi in «Geschäftsführung ohne Auftrag» für diese. Dies aus zwei Gründen: Einerseits hatten sich die Kindergartenlehrpersonen im politischen Prozess nicht durchgesetzt gehabt. Anderseits tragen die Gemeinden die finanzielle Konsequenz der Gerichtsurteile: Sie finanzieren die Löhne der Lehrpersonen, diese sind Gemeindeangestellte.

Neubeurteilung mit den Sozialpartnern

Wie letztes Jahr schon vorsorglich bekanntgemacht, verzichtet der Kanton darauf, auch noch das Bundesgericht als letzte Instanz anzurufen. Das Bildungsdepartement wird zusammen mit den Sozialpartnern (Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten, Verband St.Galler Volksschulträger, Kantonaler Lehrerinnen- und Lehrerverband) die Lage beurteilen und in der Folge das weitere Vorgehen bestimmen. Dieses wird unter rechtlichen wie politischen Gesichtspunkten abzuwägen sein. Ob dabei eine Gesetzesvorlage an den Kantonsrat erforderlich wird oder ob die Lösung im Vollzug des Berufsauftrags gefunden werden kann, ist Gegenstand der gemeinsamen Abklärungen.