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Publiziert am 25.06.2020 10:34 im Bereich Allgemein

Die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» wurde im Februar 2020 von den Stimmberechtigten abgelehnt. Im Rahmen des Kantonsratsbeschlusses verlangte der Kantonsrat eine Transparenz-Bestimmung. Diese wurde im II. Nachtrag zum Gemeindegesetz formuliert. Damit sollen die Gemeinden verpflichtet werden, die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördenmitglieder zu veröffentlichen.

Der Kantonsrat lehnte im September 2019, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Februar 2020 die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» ab. Diese sah vor, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Löhne von Gemeindebehörden mitbestimmen können. Der Kantonsrat beauftragte die Regierung im Rahmen des Initiativ-Beschlusses, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit der die Gemeinden – Spezialgemeinden eingeschlossen – verpflichtet werden, die Besoldung der gewählten Behördenmitglieder in geeigneter Form zu veröffentlichen. Die Regierung kam diesem Auftrag mit dem II. Nachtrag zum Gemeindegesetz nach.

Unter dem Vorsitz von Rolf Huber, Oberriet, diskutierte die Kommission die Vorlage. Konkret sollen die Löhne, Zulagen, Sitzungs- und Taggelder sowie Spesen der Behörden veröffentlicht werden. Es sollen auch jene Entgelte publiziert werden, die mit dem Behördenamt zusammenhängen, jedoch durch Dritte ausbezahlt werden (zum Beispiel Entschädigungen bei Einsitz in Gremien von Zweckverbänden und Aktiengesellschaften). Die vorberatende Kommission spricht sich bei den Entschädigungen für eine Bagatellgrenze von 500 Franken aus. Zudem soll auf die Veröffentlichung von weiteren Entschädigungen, die nicht im Bruttolohn aufgeführt sind, wie Reka-Checks oder geschenkten Halbtax-Abonnements der SBB, verzichtet werden. Einen Antrag, die Spesenvergütungen nicht zu veröffentlichen, da sie aufgrund unterschiedlicher Vereinbarungen in den Gemeinden nicht vergleichbar sind, wurde abgelehnt. Die Kommission entschied sich dafür, die gesamten Aufwendungen der Gemeinden offenzulegen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Novembersession 2020 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem http://www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.20.05 zu finden.