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Publiziert am 12.05.2020 11:00 im Bereich Allgemein

Die vorberatende Kommission anerkennt die Anliegen der Initiative und möchte Unfälle und Tierleiden in Zäunen im Wald und auf Wiesen verhindern. Die vorberatende Kommission empfiehlt dem Kantonsrat nach langer Diskussion, die Initiative abzulehnen. Die Kommission sieht vor, der Regierung verschiedene Eckpunkte mitzugeben, um innerhalb eines Jahres einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» wurde am 30. August 2019 als rechtsgültig erklärt. Die Regierung hat den Bericht und Antrag vom 11. Februar 2020 dem Kantonsrat fristgerecht zugeleitet und beantragt dem Kantonsrat der Initiative zuzustimmen. Dem Kantonsrat steht es nun frei, zum Initiativbegehren Stellung zu nehmen, diesem zuzustimmen oder es mit oder ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Die vorberatende Kommission hat sich unter dem Vorsitz von Brigitte Pool, Uznach, anhand von zwei Fachreferaten über die verschiedenen Zaunsysteme und die Anliegen der Initianten informiert. Die vorberatende Kommission anerkennt das Anliegen, Tiere vor dem Verenden in Zäunen zu schützen. Der vorgeschlagene Gesetzestext der Initianten geht der Mehrheit der Kommissionmitglieder jedoch zu weit, weil sie ein absolutes Stacheldrahtverbot und ein aufwändiges Zaunmanagement mit diversen Auflagen vorsieht. Die Kommission empfiehlt deshalb dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen. Sie diskutierte und verabschiedete verschiedene Eckpunkte, welche die Regierung bei der Ausarbeitung des Gegenvorschlags berücksichtigen und klären soll. Dabei handelt es sich insbesondere um Stacheldrähte und deren Verbot oder Einsatz, um die Definition von permanenten Zäunen, um den Umgang von mobile Weidenetzen sowie den Rückbau von ungenutzten Zäunen. Ein weiterer Eckpunkt unter Aufsicht/Umsetzung ist die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit beim Vollzug.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Junisession in erster Lesung und zweiter Lesung. Stimmt der Kantonsrat den Anträgen der vorberatenden Kommission zu, hat die Regierung innerhalb eines Jahres einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Der Bericht der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 29.20.01 / 22.20.01 zu finden.