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Publiziert am 05.05.2020 10:03 im Bereich Allgemein

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat in ihrer heutigen Sitzung entschieden, den geltenden Fristenstillstand für kantonale und kommunale Volksbegehren nicht über den 31. Mai 2020 hinaus zu verlängern. Ab dem 1. Juni gelten somit für Referenden und Initiativen wieder die üblichen Regeln.

Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und den Schutz der politischen Rechte zu gewährleisten, hat die Regierung am 28. März 2020 die dringliche «Verordnung über den Fristenstillstand bei Referenden und Initiativen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus» (sGS 125.101) erlassen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Mai 2020. Bis dahin dürfen keine Unterschriften gesammelt werden, und es ruhen diverse Verfahrensfristen. Die kantonale Verordnung lehnt sich eng an die «Verordnung über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren» (SR 161.16) an.

Rückkehr zum ordentlichen Verfahren

Die Regierung hat entschieden, dass die kantonale Verordnung, wie die Verordnung des Bundes, nicht über den 31. Mai hinaus verlängert wird. Ab dem 1. Juni 2020 gelten für Referenden und Initiativen wieder die üblichen Regeln. Es dürfen namentlich wieder Unterschriften für Referendums- und Initiativbegehren gesammelt und seitens der Gemeinden Stimmrechtsbescheinigungen ausgestellt werden. Sämtliche Fristen laufen ab dem 1. Juni 2020 weiter.

Verhaltens- und Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden

Wegen der geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln bleibt das Sammeln von Unterschriften im öffentlichen Raum anspruchsvoll. Eine weitere Einschränkung der politischen Rechte ist deswegen aber nicht gerechtfertigt. Die Staatskanzlei erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei Vorgaben und Empfehlungen dazu, wie Unterschriftensammlungen auch unter den gegebenen Umständen durchgeführt werden können.