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Publiziert am 12.05.2020 10:34 im Bereich Allgemein

Das kantonale Arbeitsinspektorat zieht ein positives Zwischenfazit zur Einhaltung der COVID-19-Schutzmassnahmen. Die durchgeführten Betriebskontrollen zeigen, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung wahrnehmen. Die Beratung der Betriebe spielt im Rahmen der Kontrollen eine wichtige Rolle. Dieses Angebot wird von den Unternehmen geschätzt.

Gestützt auf die COVID-19-Verordnung des Bundesrats kontrolliert das Arbeitsinspektorat des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA), wie die Betriebe im Kanton St.Gallen die individualisierten Schutzkonzepte anwende beziehungsweise die darin geforderten Massnahmen umsetzen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit würde einzelne Einrichtungen schliessen oder Veranstaltungen verbieten, falls kein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt oder dieses nicht eingehalten wird. Eine Ausnahme bilden Gesundheitseinrichtungen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen. Hier ist das Kantonsarztamt zuständig. Zudem hat die Regierung an ihrer heutigen Sitzung festgelegt, dass für die Kontrolle der Schutzkonzepte in den Restaurants die Gemeinden zuständig sind.

Schutzkonzepte grossmehrheitlich gut umgesetzt

Alle öffentlich zugänglichen Betriebe benötigen je ein betriebsspezifisches Schutzkonzept, das unter anderem Vorkehrungen bezüglich Hygieneregeln und Distanz enthält. Diese werden von den Behörden zwar nicht einzeln bewilligt, jedoch im Rahmen von Kontrollen in Bezug auf die Umsetzung überprüft. Neben der eigentlichen Kontrolle fungieren die Inspektoren vor Ort auch als ad-hoc-Berater. Dabei stehen in der Regel Fragen rund um die Einhaltung der Abstandsregel, der konkreten Platzierung von Trennscheiben, dem Umgang mit Schutzmasken sowie Bodenmarkierungen oder Hinweisschildern im Vordergrund.

Um die Kontrollen effizient zu organisieren, führt das Arbeitsinspektorat gezielt Stichproben durch und geht Hinweisen nach. Die Zwischenbilanz fällt positiv aus: Die Betriebe befolgen die notwendigen Schutzkonzepte grossmehrheitlich, offene Fragen können meistens vor Ort geklärt werden. Wo dies nicht der Fall ist, finden punktuell Nachkontrollen statt. Allgemein kann festgehalten werden, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Verantwortung zum Schutz der Angestellten sowie der Kundinnen und Kunden ernst nehmen. Sie schätzen die anlässlich der Kontrollbesuche von den Arbeitsinspektoraten geleistete Beratung. Bisher mussten die Behörden noch keine Betriebsschliessungen aufgrund von Verfehlungen im Zusammenhang mit den Schutzmassnahmen verfügen.

Seit Beginn der Coronakrise wurden vom kantonalen Arbeitsinspektorat rund 140 Kontrollen in Bezug auf Schutzkonzepte durchgeführt.