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Publiziert am 27.05.2020 10:30 im Bereich Allgemein
Symbolbild Geld

Unternehmen mit Sitz im Kanton St.Gallen können ergänzend zum Bundesprogramm Kredite zu günstigen Konditionen beantragen. Nachdem die Regierung am 7. April 2020 im Rahmen einer dringlichen Verordnung das kantonale Programm lanciert hatte, hat der Kantonsrat in der Aufräumsession die Regelung im Wesentlichen unverändert auf Gesetzesstufe überführt. Gegenüber der bisherigen Regelung ergeben sich jedoch Anpassungen bei der Umsatzgrenze, beim Zinssatz sowie bei der Eingabefrist. Der Kanton beteiligt sich zudem am Start-up-Programm des Bundes.

Der Kantonsrat hat das «Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus» in der Aufräumsession beraten und in der Schlussabstimmung vom 20. Mai 2020 verabschiedet. Das Gesetz wurde am Tag nach der Verabschiedung durch den Kantonsrat rechtsgültig. Die Finanzierung der Liquiditätshilfe erfolgt gemäss dem Beschluss des Kantonsrates aus dem besonderen Eigenkapital. Insgesamt stehen 50 Millionen Franken für die Unterstützung der Unternehmen zur Verfügung.

Erhöhung der massgebenden Umsatzgrenze

Gegenüber der bisherigen Regelung der Regierung hat der Kantonsrat die Grenze des Umsatzerlöses des gesuchstellenden Unternehmens von 5 auf 10 Millionen Franken erhöht. Wer ein Gesuch stellt, muss das Kreditprogramm des Bundes bereits vollständig ausgeschöpft haben.

Anpassung des Zinssatzes

Am 11. Mai 2020 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) kommuniziert, dass sie die Refinanzierungsfazilität erweitert. Vereinfacht gesagt unterstützt sie somit auch kantonale Liquiditätsprogramme und Start-up-Solidarbürgschaften der Kantone. Ursprünglich war diese Refinanzierung nur für das Kreditprogramm des Bundes möglich. Die Fazilität erlaubt es den Banken, gegen Hinterlegung der vom Bund und neu auch vom Kanton garantierten Unternehmenskredite bei der Nationalbank Liquidität zu beziehen. Mit der Erweiterung der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Banken kann der massgebende Zinssatz des kantonalen Kreditprogramms von 1,25 Prozent auf neu 0,5 Prozent reduziert werden. Die Reduktion des Zinssatzes erfolgt rückwirkend und gilt auch für bereits genehmigte Kreditanträge.

Beteiligung am KMU-Programm des Bundes

Die Regierung hatte am 7. April bereits ein kantonales Liquiditätshilfeprogramm für Start-ups kommuniziert. Erst danach schuf der Bund ebenfalls ein Programm zugunsten von Start-ups, an dem sich die Kantone beteiligen können. Der Bund hat dabei die Rahmenbedingungen festgesetzt, an welche die teilnehmenden Kantone sich zu halten haben. Entsprechende Bürgschaften werden zu 65 Prozent vom Bund und zu 35 Prozent vom Kanton getragen.

Es ist vorgesehen, dass der Kanton St.Gallen sich auch am Start-up-Programm des Bundes beteiligt. Allerdings kann eine entsprechende Solidarbürgschaft nur gewährt werden, wenn zuerst das kantonale Start-up-Programm vollständig ausgeschöpft ist. Mit diesem Ansatz und der sequenziellen Ausgestaltung möchte die Regierung sicherstellen, dass keine Überschneidungen der beiden Programme entstehen. Für das kantonale Start-up-Programm arbeitet der Kanton sehr eng mit der St.Galler Kantonalbank zusammen.

Eingabefrist bis Ende August verlängert

Der Ablauf für die Gewährung der Liquiditätshilfe ist einfach gestaltet und erfolgt auf elektronischem Weg: Der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin füllt das entsprechende Formular aus. Dieses ist auf der Webseite www.sg.ch/coronavirus unter «Betriebe» aufgeschaltet. Insbesondere muss ein Unternehmen den Nachweis erbringen, dass es das Bundesprogramm bereits voll ausgeschöpft hat.

Das Unternehmen übermittelt das Formular mit ergänzenden Angaben an die Bank. Die Bank führt anschliessend eine Qualitätskontrolle und eine Kreditprüfung durch. Die Bank leitet diese Informationen an den Kanton weiter. Der Kanton wiederum prüft in der Folge die Unterlagen und leitet diese an die BG OST-SÜD Bürgschaftsgenossenschaft für KMU weiter. Dort wird der Bürgschaftsvertrag unterzeichnet und der Bank zugestellt. Danach kann der Kreditvertrag unterzeichnet werden.

Die Eingabefrist für das kantonale Programm wurde um einen Monat verlängert und läuft bis Ende August 2020.