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Publiziert am 27.05.2020 09:20 im Bereich Allgemein

In der Februarsession 2020 hat der Kantonsrat die Botschaft und den Entwurf zum revidierten Energiegesetz in erster Lesung beraten. Die Bestimmungen zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten, zum Ersatz von Heizungen bei bestehenden Bauten sowie zu Finanzhilfen für energetische Gebäudesanierungen wurden an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Diese Artikel hat die Kommission nun erneut eingehend diskutiert.

Während der Februarsession 2020 lagen zu drei Artikeln des revidierten Energiegesetzes zahlreiche Anträge vor. Der Kantonsrat hat diese Artikel deshalb an die vorberatende Kommission zurückgewiesen mit der Vorgabe, eine möglichst breit getragene Formulierung zu finden.

Unter dem Vorsitz von Bettina Surber, St.Gallen, diskutierte die Kommission die Grundsätze und die im Rat eingegebenen Varianten nochmals eingehend. Schliesslich beschloss die vorberatende Kommission, bei Verzicht auf Eigenstromerzeugung bei Neubauten an der bereits beantragten Regelung für eine Ersatzabgabe festzuhalten.

Für den zentralen Artikel des Gesetzes zum Ersatz von fossilen Heizungen bei bestehenden Bauten mit Wohnnutzung hat die vorberatende Kommission nun eine mehrheitsfähige Lösung gefunden. Neu soll im Gesetz verankert werden, dass grundsätzlich der Einbau einer fossilen Heizung nur dann weiterhin zulässig ist, wenn eine Standardlösung gewählt wird, welche garantiert, dass der CO2-Ausstoss um mindesten 10 Prozent verringert wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, wenn Standardlösungen beispielsweise aus denkmalpflegerischen Gründen nicht umgesetzt werden können. Zudem soll bei besonderen Verhältnissen oder wenn ein Fall von unverhältnismässiger Härte vorliegt eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Diese kann an Auflagen und Bedingungen geknüpft oder befristet werden.

Ein Antrag, im Gesetz eine Bestimmung als Grundlage für zusätzliche Förderbeiträge für die energetische Gebäudesanierung zu schaffen, wurde abgelehnt.

Aufgrund der abgesagten Aprilsession 2020 setzt der Kantonsrat die erste Lesung des VI. Nachtrags zum Energiegesetz in der Junisession 2020 fort. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem (www.ratsinfo.sg.ch) unter der Geschäftsnummer 22.19.09 zu finden.