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Publiziert am 08.05.2020 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Gericht/Justiz

Die Rechtspflegekommission prüfte im letzten Jahr die Staatsanwaltschaft und das kantonale Untersuchungsamt, das Handelsgericht sowie das Versicherungsgericht. Die Kommission war bei allen mit Organisation, Personal und Führung, Geschäftslast und Effizienz, Infrastruktur und Finanzen zufrieden. Die Rechtspflegekommission ist das parlamentarische Aufsichtsgremium über die Justizbehörden im Kanton.

Der Wechsel in der Leitung der Staatsanwaltschaft ist reibungslos vonstattengegangen. Der Erste Staatsanwalt ist in seiner neuen Funktion angekommen und hat aktiv die Führung übernommen, stellte die Rechtspflegekommission fest. Er kennt sein Amt und fördert dessen Entwicklung und Verbesserung. Der Erste Staatsanwalt nimmt die Bedürfnisse seiner Mitarbeitenden wahr bzw. ernst und betreibt aktive Personalpflege. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen ist ein bedarfsgerecht, anpassungsfähig und ressourcenschonend organisiertes sowie zeitgemäss geführtes Strafverfolgungsorgan. Auch das Kantonale Untersuchungsamt ist ein gut organisiertes, funktionierendes Amt. Die Fachstellen Cybercrime und Sozialversicherungsbetrug sind personell und konzeptionell aufgebaut und zeigen bereits Wirkung.

Das 100-jährige Handelsgericht gilt als Erfolgsmodell, das mit minimalem Personalbestand, effizienter Arbeitsweise und grosser Selbstdisziplin Krankheitsausfälle und eine zunehmende Geschäftslast innerhalb überschaubarer Fristen nachhaltig bewältig. Der Gerichtspräsident ist dabei dem Team Vorbild.

Auch der Leitungswechsel im Versicherungsgericht verlief problemlos. Das Versicherungsgericht ist personell gut aufgestellt, bedürfnisgerecht und anpassungsfähig organisiert und verfügt über eine ausreichende Infrastruktur, die bei Bedarf angepasst wird. Die Mitarbeitenden aller Stufen arbeiten effizient zusammen. Die Haltung des Versicherungsgerichts bei den rechtlichen Meinungsverschiedenheiten mit dem Bundesgericht ist für die Rechtspflegekommission im Sinne der Rechtsfortbildung durchaus nachvollziehbar. Die Kostenauflage an den Kanton ist zwar störend, wegen der richterlichen Unabhängigkeit aber hinzunehmen.

In allen geprüften Bereichen arbeitet fachlich qualifiziertes Personal, das zunehmend schwer zu finden ist. Die Rechtspflegekommission wird die Angemessenheit der Arbeitsbedingungen und des Lohns aufmerksam beobachten.

Alle Justizbehörden arbeiten mit dem veralteten Geschäftsverwaltungsprogramm Juris. Die Rechtpflegekommission erwartet, dass die zuständigen Stellen auf eine rasche, fehlerfreie und zielgerichtete Ablösung hinarbeiten.

Der Kantonsrat berät den Bericht in der Junisession. Der Bericht ist im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 82.20.02 zu finden.