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Publiziert am 29.05.2020 08:41 im Bereich Allgemein
Symbolbild Volksschule

Nach vier Wochen Halbklassenunterricht stellt die Volksschule auf 8. Juni 2020 wie geplant auf Ganzklassenunterricht um. Das konnte definitiv verfügt werden, nachdem der Bundesrat weitere Lockerungsschritte des Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen und kommuniziert hat.

Seit drei Wochen ist Präsenzunterricht in der Volksschule wieder möglich. Im Kanton St.Gallen erfolgte der Einstieg schrittweise: Noch bis zum 5. Juni 2020 findet der Unterricht in Halbklassen statt. Der erhöhte Aufwand für dessen Organisation hat sich gelohnt: Der Halbklassenunterricht ist gut angelaufen und wird vor allem von den Lehrpersonen geschätzt. Er ermöglicht ihnen, die Schulkinder bei der Wiedereingliederung in das Klassenleben optimal zu unterstützen. Dies ist in pädagogischer wie gesundheitspräventiver Hinsicht sinnvoll und schafft eine gute Grundlage für den Normalbetrieb mit der ganzen Klasse.

Der Unterricht kann nun ab dem 8. Juni 2020 wie vorgesehen wieder in ganzen Klassen stattfinden. Dies steht im Einklang mit dem Entscheid des Bundesrates vom 27. Mai 2020, aufgrund der epidemiologischen Entwicklung die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weiter zu lockern.

Keine Schulreisen und Lager bis zu den Sommerferien

Die Lockerungen des Bundes würden ab sofort auch wieder besondere Veranstaltungen wie Schulreisen, Klassenlager, Projektwochen usw. zulassen. Aus planerischen Gründen sind solche Veranstaltungen in den vergangenen Wochen weitgehend abgesagt worden. In der kurzen Zeit bis zu den Sommerferien bleiben sie im Kanton untersagt. Der fortgesetzte Verzicht auf sie erspart der Schule organisatorische Unruhe und stellt sicher, dass das Schuljahr in Konzentration auf die Lerninhalte und die Konsolidierung der Klassen ungestört zu Ende geht. Auf das neue Schuljahr 2020/21 hin sollen besondere Veranstaltungen wieder geplant werden.

Schlussfeiern sollen stattfinden

Als Ausnahme vom Verzicht auf besondere Veranstaltungen werden Schlussfeiern – unter Einhaltung der Schutzvorkehren – erlaubt und empfohlen. Mit ihnen können die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen einen befriedigenden Schlusspunkt unter die gemeinsame Schulzeit setzen und sich gebührend voneinander verabschieden.