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Publiziert am 01.04.2020 09:41 im Bereich Allgemein

Der Kantonsrat hiess in der Februarsession 2019 das Standesbegehren «Besteuerung der Flugtickets in der Höhe der CO2-Abgabe auf Flugbenzin/Kerosin» gut. Das Anliegen des Standesbegehrens bzw. der Standesinitiative wurde auf Bundesebene in der Zwischenzeit in die Totalrevision des CO2-Gesetzes aufgenommen. Daher hat das Präsidium des Kantonsrates darauf verzichtet, eine Delegation in die vorprüfende Kommission des Ständerates zu entsenden.

Eine direkte CO2-Abgabe auf Flugbenzin/Kerosin ist bei internationalen Flügen nicht möglich. Deshalb möchte das Standesbegehren die Flugtickets direkt besteuern. Die Höhe des Zuschlags soll sich nach einer allfälligen CO2-Abgabe auf Flugbenzin/Kerosin richten. Die verursachergerechte Besteuerung soll das Fliegen verteuern und den CO2 Ausstoss verursachergerecht bekämpfen. 

Im Rahmen der laufenden Totalrevision des CO2-Gesetzes ist eine Flugticketabgabe vorgesehen. Dieser Abgabe haben der Ständerat und die zuständige Kommission des Nationalrates bereits zugestimmt. Aus diesem Grund verzichtet das Präsidium des Kantonsrates darauf, das Anliegen des Standesbegehrens bzw. der Standesinitiative an der Vorprüfung durch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates von einer Delegation des Kantonsrates vertreten zu lassen. 

Das Standesbegehren ist im Ratsinformationssystem (www.ratsinfo.sg.ch) unter der Geschäftsnummer 41.18.06 zu finden.  Die Geschäftsnummer der Standesinitiative in der Geschäftsdatenbank der Bundesversammlung lautet 19.305.