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Publiziert am 16.04.2020 16:12 im Bereich Allgemein

Ab dem 27. April 2020 erlaubt der Bundesrat ersten Branchen den Betrieb wieder. Die Regierung des Kantons St.Gallen unterstützt diesen Entscheid. Sie erachtet einen schrittweisen und kontrollierten, aber konsequenten Ausstieg aus den verhängten Massnahmen als verantwortbar und erforderlich. Die Bevölkerung und die Wirtschaft sind auf eine Ausstiegsperspektive angewiesen. Offene Fragen in Bezug auf die Umsetzung der Lockerung des Lockdowns wird die Regierung in den kommenden Tagen klären.

Die Regierung begrüsst den Entscheid des Bundesrates. Sie hat sich im Vorfeld für eine Lockerung des Lockdowns eingesetzt, dabei aber darauf hingewiesen, dass verschiedene Perspektiven berücksichtigt werden müssen – medizinische Erwägungen, gesellschaftspolitische Aspekte und die wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Massnahmen gegen die unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus müssen nachhaltig wirken.

Dies hat bis heute erfolgreich funktioniert, vor allem, weil die Bevölkerung die Hygienemassnahmen und Abstandsvorschriften mit grossem Verständnis umgesetzt hat. Die Regierung ist deshalb überzeugt, dass die Bevölkerung die Massnahmen und Vorschriften auch nach den Lockerungsmassnahmen einhalten wird. Nur so können Personen mit erhöhtem Risiko weiterhin geschützt werden.

Trotz der kantonal sehr unterschiedlichen Ausgangslagen begrüsst die Regierung das geeinte Vorgehen von Bund und Kantonen. Dies schafft das nötige Vertrauen in den eingeschlagenen Weg. Kantonal unterschiedliche Lösungen wären nicht zielführend.

Evaluation der Lockerungsmassnahmen notwendig

Die Regierung ist erfreut, dass der Bundesrat die Lockerung des Lockdowns in Phasen umsetzen will und dazwischen genügend Zeit belässt, um die Auswirkungen auf die Fallzahlen beurteilen zu können. Nur so kann sichergestellt werden, dass die bisherigen massiven Einschränkungen der Bewegungs- und Wirtschaftsfreiheit von Nutzen waren.

Normalisierung der Gesundheitsversorgung wichtig

Es ist zudem richtig, dass der Bundesrat nun eine Normalisierung der Gesundheitsversorgung einleitet, indem er sämtliche Eingriffe wieder zulässt. Der Behandlungsstopp hat grosse Einnahmeausfälle bei Spitälern und Praxen verursacht. Natürlich muss weiterhin gewährleistet sein, dass die Spitäler für einen möglichen Anstieg der Hospitalisationen gerüstet bleiben und Medikamentenengpässen entgegengewirkt wird.

Vorbereitungen auf Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts

Der Bundesrat hat heute zudem bekanntgegeben, dass der Präsenzunterricht an den obligatorischen Schulen voraussichtlich am 11. Mai 2020 wiederaufgenommen werden kann. Die St.Galler Regierung hat sich auch hierfür starkgemacht. Die St.Galler Schulen betreiben damit bis zum 8. Mai 2020 Fernunterricht. Dazu wurden in Kooperation mit allen Anspruchsgruppen der Schule Weisungen ausgearbeitet, die übers Wochenende bereinigt und Anfang nächster Woche verbreitet werden.

Der Bundesrat hat auch die Rechtsgrundlage geschaffen, um die Lehrabschlussprüfungen gestalten zu können, wie es zwischen dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt verabredet wurde. Demnach wird auf die schulischen Prüfungen verzichtet. Für die berufspraktischen Prüfungen wählen die zuständigen Branchen national und in Absprache mit dem SBFI eine von zwei Varianten: durch die Branchen organisierte Prüfungen oder Beurteilung im einzelnen Lehrbetrieb. Die gewählten Varianten gelten dann für alle Kantone, unter Vorbehalt des Gesuchs eines Kantons an das SBFI um Verzicht auf eine Prüfung aus epidemiologischem Grund.

Diese Lösung wurde in den Verhandlungen mit Bund und den Organisationen der Arbeitswelt vom Kanton St.Gallen mitgetragen. Sie hält die Balance zwischen Einheitlichkeit und Flexibilität. Die Regierung begrüsst, dass sie nun definitiv verankert ist.

Die Schulen der Sekundarstufe II und die Hochschulen wiederum sind für die Dauer bis mindestens am 8. Juni 2020 für den Fernunterricht gut gerüstet. Frühestens an diesem Datum will der Bundesrat auch hier den Präsenzunterricht wieder zulassen. Der Entscheid dazu soll am 27. Mai 2020 fallen.