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Publiziert am 07.04.2020 14:20 im Bereich Allgemein

Auf den 1. Juni 2020 nimmt im Departement des Innern das neue Amt für Gemeinden und Bürgerrecht seine Tätigkeit auf. Die neue Organisation ist das Resultat aus der Zusammenführung des Amtes für Gemeinden mit dem Amt für Bürgerrecht und Zivilstand. Mit dieser Neustrukturierung im Departement des Innern stehen mehr personelle Ressourcen für Bereiche zur Verfügung, die mit hohen Fallzahlen konfrontiert sind. Zum Leiter des neuen Amtes hat die Regierung Alexander Gulde gewählt.

Das Aufgabenspektrum des neuen Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht (AfGB) ist breit. Es umfasst die allgemeine und finanzielle Aufsicht über die Gemeinden und das Grundbuchwesen, den Vollzug des kantonalen Finanzausgleichs, die Betreuung von Gemeindevereinigungs-Projekten, die Abwicklung von Einbürgerungen in Abstimmung mit den Gemeinden und dem Bund, die Durchführung von Namensänderungs- und Adoptionsverfahren sowie die Umsetzung übergeordneter Aufgaben im Zivilstandswesen. Insbesondere bei der Prüfung und Registrierung der stark erhöhten Zahl von Zivilstandsereignissen im Ausland ist es in den letzten Jahren aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen oft zu längeren Wartezeiten gekommen.

Durch die Zusammenführung des Amtes für Gemeinden mit dem Amt für Bürgerrecht und Zivilstand stehen mehr personelle Mittel für die Bearbeitung solcher Aufgaben zur Verfügung. Die angepasste Struktur der Abteilungen garantiert zudem bessere Stellvertretungs-Lösungen und eine optimierte Ausgangslage für die Bewältigung von besonderen Vorhaben.

Kapazitäten besser ausgeschöpft

Gemäss dem Beschluss der Regierung nimmt das neue AfGB seine Tätigkeit per 1. Juni 2020 auf. Der Grundsatzbeschluss für die Zusammenführung der beiden Ämter erfolgte bereits im Juli 2019. Für die Kundinnen und Kunden kommt es zu einem nahtlosen Übergang mit den bisherigen Dienstleistungen des Amtes für Gemeinden und des Amtes für Bürgerrecht und Zivilstand. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigt aufgrund der Neustrukturierung bei konstanten Personalkosten von derzeit insgesamt etwa 26,5 auf 28,5 Vollzeit-Stellen. Das neue Amt wird wie die Vorgängerorganisationen seinen Sitz an der Davidstrasse 27 in St.Gallen haben.

Stabilität in der Führung

Leiter des neuen Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht wird gemäss Beschluss der Regierung Alexander Gulde. Er leitet seit Ende 2017 das Amt für Gemeinden. Der 42‑jährige promovierte Ökonom war zuvor im Gemeindeamt des Kantons Zürich tätig. Das Amt für Bürgerrecht und Zivilstand wird seit August 2019 interimistisch von Marianne Hug geführt. Im Rahmen der Neuorganisation übernimmt sie die Leitung der neuen Abteilung juristischer Stab und wird Stellvertreterin des Amtsleiters.   

Die Reorganisation erfolgt mit externer Fachunterstützung auf der Basis eines Projekts, an dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Wissen und ihre Erfahrungen partizipativ einbringen können. Die Umsetzung einiger Elemente dieser Reorganisation im Departement des Innern wird bis Herbst 2020 andauern, so etwa die endgültige Aufteilung der Büroräumlichkeiten und die finanztechnische Zusammenführung. In den nächsten Tagen erhalten Behördenstellen auf Bundes- und Gemeindeebene eine detaillierte Information zum neuen Amt und zu den Zuständigkeiten.